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Stenographisches Protokoll - Andrea Gessl-Ranftl

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68 / 17. Sitzung 12. März 2009 Nationalrat, XXIV. GP<br />

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter<br />

tären Gründe in die Regelverfahren des Fremdenrechtes eingebaut und kein zusätzliches<br />

Verfahren, keine neuen Antragsmarathons, Prozeduren, Kettenanträge zugelassen.<br />

Wir prüfen die humanitären Gründe in dem jeweiligen Verfahren gleich mit, und<br />

das beschleunigt die Verfahren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der<br />

SPÖ.)<br />

Das heißt, wenn ein Asylverfahren läuft, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung<br />

beantragt worden ist, aber auch im Abschiebe- und Ausweisungsverfahren<br />

wird geprüft, ob humanitäre Gründe vorliegen. Was sind humanitäre Gründe? – Hier<br />

haben wir uns ganz klar an den Verfassungsgerichtshof gehalten, der diese Kriterien<br />

entwickelt hat.<br />

Es geht um Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts, und es geht insbesondere<br />

darum, ob dieser Aufenthalt rechtswidrig war. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Sie<br />

bestätigen es!) Herr Kollege Strache, hätten Sie das Gesetz genau gelesen, dann<br />

wüssten Sie, dass wir damit nicht die Rechtswidrigkeit legalisieren, denn für den<br />

humanitären Aufenthalt muss die Aufenthaltsdauer rechtswidrig gewesen sein, die man<br />

hier ins Treffen führt. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Das ist die Bestätigung!) –<br />

Entschuldigung, rechtskräftig! Dieser Aufenthalt, den man geltend macht für die<br />

humanitären Gründe, muss rechtskonform gewesen sein. Wenn er überwiegend<br />

rechtswidrig war, dann gibt es keine ... – (Abg. Strache: Zum Teil rechtswidrig!)<br />

Natürlich, aber zum Teil kann er auch rechtskonform gewesen sein. Aber wenn er<br />

überwiegend rechtswidrig war, gibt es keinen humanitären Aufenthalt. (Beifall bei ÖVP<br />

und SPÖ. – Abg. Strache: Das ist absurd!)<br />

Das heißt, wer sich hier bei uns illegal durchschwindelt, wird nicht belohnt. Senden Sie<br />

nicht solche Signale an die Bevölkerung (Abg. Strache: Sie senden das mit dem<br />

Gesetz!), senden Sie nicht solche Signale an die Schlepperorganisationen, damit nicht<br />

der Eindruck entsteht, man muss nur lange genug illegal in Österreich gewesen sein,<br />

dann bekommt man einen humanitären Aufenthalt! Mit diesem Gesetz ist das nicht der<br />

Fall! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Sie senden das mit dem Gesetz!)<br />

Es wird der Grad der Integration geprüft, es wird das Bestehen eines Familienlebens<br />

geprüft, und zwar hier in Österreich. Es besteht nämlich kein Rechtsanspruch darauf,<br />

dass das Familienleben unbedingt in Österreich stattzufinden hat. Die Familienzusammenführung<br />

kann sehr wohl auch im Herkunftsland geschehen. – Das wird im<br />

Hinblick auf die humanitären Kriterien detailliert geprüft.<br />

Es muss die strafgerichtliche Unbescholtenheit vorliegen, und es darf keine Verstöße<br />

gegen die öffentliche Ordnung gegeben haben. Und es muss, Herr Strache, insbesondere<br />

bei der Frage des Privat- und Familienlebens des Fremden geprüft werden, zu<br />

welchem Zeitpunkt diese Aufenthaltsdauer entstand. Wenn beispielsweise Familien<br />

schon 2002 gewusst haben, dass ihr Aufenthalt in Österreich niemals wird rechtens<br />

sein können (Abg. Strache: Die Familie Zogaj zum Beispiel!), dann können sie nicht<br />

geltend machen, dass sie schon so lange da sind. Das hat der Europäische Gerichtshof<br />

für Menschenrechte so judiziert (Abg. Strache: Okay, das ist gut!), und die<br />

Behörden werden das genau so vollziehen. (Abg. Strache: Und warum schieben Sie<br />

die Familie Zogaj nicht ab?)<br />

Wenn Sie in den Erläuternden Bemerkungen nachlesen, dann werden Sie sehen, dass<br />

wir in diesem Bleiberecht nicht automatisch vorgehen, sondern die Aufenthaltsgründe<br />

im Einzelfall prüfen. Die Familie Zogaj hat derzeit ein Asylverfahren laufen (Abg.<br />

Strache: Das wie vielte? Das vierte?), das heißt, derzeit ist keine Abschiebung<br />

anstehend, aber in diesem Asylverfahren werden diese humanitären Gründe automatisch<br />

mitgeprüft, und zwar nach den Kriterien, wie ich sie jetzt vorgetragen habe.

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