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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Anlage<br />

Gewerkschaft<br />

<strong>der</strong> Polizei<br />

Gewerkschaft <strong>der</strong> Polizei • Lan<strong>des</strong>bezirk Brandenburg • PF 90 02 03 • 14438 Potsd<strong>am</strong><br />

Landtag Brandenburg<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres<br />

Frau Britta Stark<br />

Am Havelblick 8<br />

14473 Potsd<strong>am</strong><br />

EINGEGANGEN<br />

1 3. T. 2013<br />

,t<br />

Erledigt:<br />

? 4<br />

1)a<br />

-<br />

Mitglied <strong>der</strong> Union Internationale<br />

<strong>des</strong> Syndicats de Police<br />

Lan<strong>des</strong>bezirk Brandenburg<br />

Lan<strong>des</strong>bezirksvorstand<br />

Postfach 90 02 03 14438 Potsd<strong>am</strong><br />

Hausadresse;<br />

FL-Breitscheid-8tra0e 64 • 14482 Potsd<strong>am</strong><br />

Telefon: (03 31) 74 73 20<br />

Telefax: (03 31) 7 47 32 99<br />

Konten:<br />

SEB AG<br />

Klo. 1470 592 700 (BLZ 160 101 1 l)<br />

Internet: www.gdp-brandenbutg.de<br />

E-Mail : gdp-braridenburg®gdp•online.de<br />

Ihr Zeichen Ihr Schreiben Unser Zeichen Datum<br />

Sch/la 17.10.2013<br />

Anhörung zum Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts im Land<br />

Brandenburg, Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung, Drucksache 5/7743<br />

Sehr geehrte Frau Stark,<br />

ich bedanke mich <strong>für</strong> die Möglichkeit, <strong>am</strong> <strong>24.10.2013</strong>, 10.00 Uhr im Ausschuss <strong>für</strong> Inneres eine<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Gewerkschaft <strong>der</strong> Polizei zu o. g. Gesetzentwurf abgeben zu können.<br />

Gern übersenden wir Ihnen vorab unsere schriftliche Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen.<br />

Antworten zum Fragenkatalog<br />

1. Wie beurteilen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf?<br />

Es gibt positive Ansätze (Flexibilisierung laufbahnrechtlicher Bestimmungen und<br />

Erleichterungen beim Wechsel zwischen Lan<strong>des</strong>verwaltung, Lan<strong>des</strong>regierung und<br />

Kommunalverwaltung). Insbeson<strong>der</strong>e bei den laufbahnrechtlichen Bestimmungen sind eine<br />

echte Mo<strong>der</strong>nisierung und Vereinfachung nicht erkennbar.<br />

Es sind deutliche Verschlechterungen <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten vorgesehen. Im<br />

Zentrum <strong>des</strong> Gesetzentwurfes steht die Anhebung <strong>der</strong> Pensionsaltersgrenze <strong>für</strong> Be<strong>am</strong>tinnen<br />

und Be<strong>am</strong>te im Regelfall auf 67 Jahre bzw. die Anhebung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Altersgrenze auf<br />

62, 64 und. 65 Jahre im mittleren, gehobenen bzw. höheren Vollzugsdienst <strong>der</strong> Polizei , <strong>der</strong><br />

Feuerwehr und <strong>der</strong>Justiz. D<strong>am</strong>it wird von <strong>der</strong> im Bereich <strong>der</strong> Renten vorgenommenen<br />

Anhebung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze um 2 Jahre abgewichen. Für den gehobenen Vollzugsdienst<br />

ist eine Anhebung um 4 Jahre und <strong>für</strong> den höheren Vollzugsdienst um 5 Jahre vorgesehen.<br />

Die Umsetzung <strong>des</strong> Gesetzentwurfes wird einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Anhebung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Altersgrenze nach sich<br />

ziehen.

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