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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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sollte daher gestrichen werden, schon um zu vermeiden, dass im<br />

Bereich <strong>der</strong> Personalorganisation neue Disziplinierungsansätze<br />

gegenüber <strong>der</strong> Kommunalverwaltung generiert werden.<br />

Insges<strong>am</strong>t kann <strong>der</strong> beabsichtigte Normen- und Standardabbau bei<br />

den Vorgaben <strong>für</strong> den Laufbahnwechsel den aufgabengerechten Personaleinsatz<br />

in den Dienststellen deutlich verbessern, indem eine<br />

innerbehördliche Weiterqualifikation von Fach- und Führungskräften<br />

begünstigt wird. Dies stellt in Zeiten eines zunehmenden<br />

Fachkräftewettbewerbs eine notwendige Ergänzung zu externer Personalrekrutierung<br />

dar. Aus kommunaler Sicht stellt sich <strong>der</strong><br />

Laufbahnwechsel daher weniger als Instrument <strong>der</strong> Leistungshonorierung<br />

(so wird dies wohl in den Fragen 8 - 11 unterstellt),<br />

son<strong>der</strong>n vielmehr als unter<strong>des</strong>sen unverzichtbares Element <strong>der</strong><br />

Personalorganisation dar.<br />

Zu den Aspekten <strong>der</strong> Leistungshonorierung möchten wir überdies<br />

auf das parallele Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung <strong>des</strong><br />

Brandenburgischen Besoldungsrechts und <strong>des</strong> Brandenburgischen Be<strong>am</strong>tenversorgungsrechts<br />

(LT-Drs. 5/7741) aufmerks<strong>am</strong> machen. Hier<br />

haben sich die Landkreise insbeson<strong>der</strong>e da<strong>für</strong> ausgesprochen, eine<br />

gesetzliche Öffnungsklausel <strong>für</strong> kommunale Dienstherren zu schaffen,<br />

vor Ort eine einheitliche leistungsorientierte Bezahlung<br />

vorzusehen.<br />

Dies wäre die Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass auch die Be<strong>am</strong>ten entsprechend<br />

den Grundsätzen von § 18 TVöD leistungsorientiert bezahlt<br />

werden dürften. Vorbild ist hier eine entsprechende Regelung<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Nordrhein-Westfalen. Hier<strong>für</strong> bestehen nicht<br />

nur Gründe <strong>der</strong> Verwaltungspraxis; zu denken ist an die spürbare<br />

Vereinfachung, die durch eine einheitliche Handhabung gewährleistet<br />

werden kann. In <strong>der</strong> Sache wird außerdem ein wesentlicher<br />

Beitrag zum "Betriebsfrieden" geleistet, wenn die Leistung <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter, die häufig in so genannten "gemischten Te<strong>am</strong>s" gemeins<strong>am</strong><br />

tätig sind, nach einheitlichen Grundsätzen beurteilt und<br />

honoriert werden dürfen.<br />

Außerdem ist hier ebenfalls unter den Aspekten <strong>der</strong> Leistungsmotivation<br />

auf das in Brandenburg seit langen Jahren im Bun<strong>des</strong>vergleich<br />

unterproportionale, und daher entsprechend anzuhebende<br />

Besoldungs- sowie Versorgungsniveau aufmerks<strong>am</strong> zu machen.<br />

Nach den aktuellen Zahlen zum 1. Januar 2013 unterschreitet die<br />

Besoldung brandenburgischer Eckbe<strong>am</strong>ter in den Besoldungsgruppen<br />

A7 (m.D.), A10 (g.D.) sowie A14 (h.D.) je um ca. 10 % die Besoldung<br />

<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>be<strong>am</strong>ten. Das Besoldungsniveau in Brandenburg wird<br />

d<strong>am</strong>it bun<strong>des</strong>weit nur noch von Berlin (Lan<strong>des</strong>dienst) unterboten.<br />

Keine substantielle Besserung ergab hier das jüngst verabschiedete<br />

Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz<br />

2013/2014, da es nicht zuletzt den Tarifabschluss TV-L<br />

2013/2014 (an<strong>der</strong>s als an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong>) we<strong>der</strong> zeit- noch wirkungsgleich<br />

übernommen hat. Entsprechen<strong>des</strong> gilt <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tenversorgung<br />

in Brandenburg.<br />

Dieser Befund bedarf daher nicht nur aus Gründen <strong>der</strong> Leistungsmotivation,<br />

son<strong>der</strong>n auch unter den Aspekten <strong>der</strong> Personalgewinnung<br />

im bun<strong>des</strong>weiten Fach- und Führungskräftewettbewerb sowie<br />

<strong>der</strong> Personalbindung dringend einer Abhilfe, indem eine Angleichung<br />

an die Besoldungs- sowie Versorgungsstrukturen <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>be<strong>am</strong>ten<br />

auch <strong>für</strong> Brandenburg vorgenommen wird.

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