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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Rechtsstreite d<strong>am</strong>it immer wie<strong>der</strong> von vorn, sofern die Satzung <strong>für</strong> unwirks<strong>am</strong><br />

o<strong>der</strong> nichtig erklärt wird.<br />

Der Verband kann alternativ im laufenden Prozess die Satzung heilen, etwa vor<br />

dem OVG. Dann geht dem Bürger eine gerichtliche Instanz verloren und er<br />

bleibt <strong>am</strong> Ende auf den Kosten <strong>für</strong> zwei Instanzen sitzen, obwohl seine<br />

Erfolgsaussichten bei Klageerhebung gut waren.<br />

Hinzu kommt, dass die Anzahl <strong>der</strong> „Satzungsversuche" durch das Wörtchen<br />

„rechtswirks<strong>am</strong>" quasi unbegrenzt ist. Auf den Bürger kommen immer wie<strong>der</strong><br />

neue Rechtsverfolgungskosten zu. Die Auswirkungen auf jeden einzelnen<br />

Beitragspflichtigen sind enorm.<br />

Hinter jedem „juristischen Fall" steht ein persönliches Schicksal.<br />

Beitragsbescheide in Höhe von 80.000 € und mehr <strong>für</strong> zwei bis vierköpfige<br />

F<strong>am</strong>ilien sind dabei kein Einzelfall. Teilweise übersteigen die<br />

Beitragsfor<strong>der</strong>ungen den Wert <strong>der</strong> Grundstücke. D<strong>am</strong>it ist eine angebliche<br />

Wertsteigerung wohl nicht mehr erklärbar. Hinzu kommen hohe<br />

Rechtsverteidigungskosten. Die Betroffenen sind gezwungen, sich vollkommen<br />

aufzuopfern, nur um ihr eigenes Grundstück zu erhalten. Es müssen Rücklagen<br />

<strong>für</strong> das Alter aufgelöst o<strong>der</strong> neue Kreditverpflichtungen aufgenommen werden.<br />

Einige Bürgerinnen und Bürger sind sogar zu Notverkäufen gezwungen, nur um<br />

sich nicht zu überschulden. Und selbst ein Notverkauf hilft in Teilen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

nicht mehr. Denn einige Verbandssatzungen sehen in <strong>der</strong> Praxis vor, dass<br />

<strong>der</strong>jenige <strong>der</strong> Beitragsschuldner sein soll, <strong>der</strong> im Zeitpunkt <strong>des</strong> Entstehens <strong>der</strong><br />

sachlichen Beitragspflicht Eigentümer <strong>des</strong> Grundstückes gewesen ist. Werden<br />

nun heilende Satzungen rückwirkend erlassen, kann ein ehemaliger Eigentümer<br />

immer noch Beitragsschuldner sein. Übrigens ein Problem nicht nur <strong>für</strong> Bürger,<br />

denn auch <strong>für</strong> den Verband ist es u.U. sehr problematisch, wenn <strong>der</strong> Bürger<br />

gegen den er vollstreckt, nicht mehr Eigentümer <strong>des</strong> Grundstückes ist und mit<br />

leeren Händen dasteht.<br />

Kennzeichnend <strong>für</strong> Brandenburg ist viel Fläche, große geerbte Grundstücke,<br />

leer stehende Gewerbegebiete, theoretisch bebaubare Abrissflächen. Für all<br />

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