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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 25<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

gen, auch in Ergänzung unserer im Vorfeld übersandten Stellungnahme (Anlage 5.1).<br />

Die vorliegende Regelung ist aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter definitiv<br />

nicht dazu geeignet, auf die demografische Entwicklung im Land zu reagieren.<br />

Sie ist alleinig auf das Hinausschieben <strong>des</strong> Zahlens <strong>der</strong> vollen Versorgungsbezüge<br />

ausgerichtet. Die Regelung wurde gegenüber <strong>der</strong> ursprünglichen Regelung, wie sie<br />

noch vor einem Jahr aktuell war, sicherlich abgeschwächt. Dennoch ist es - da kann<br />

ich wie<strong>der</strong>holen, was Herr Schuster gesagt hat - die härteste Regelung bun<strong>des</strong>weit.<br />

Mit ihr wird dem Verjüngungsprozess, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Schutz- und Kriminalpolizei zwingend<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, zunehmend entgegengewirkt, und er führt zu einem Auseinan<strong>der</strong>driften<br />

von Schutz- und Kriminalpolizei. Wir als BDK sprechen uns <strong>für</strong> eine freiwillige<br />

Regelung aus - analog zu dem, was <strong>der</strong> Kollege schon ausgeführt hat.<br />

Unterschiede bei <strong>der</strong> Belastung zwischen den Laufbahnen <strong>des</strong> mittleren und gehobenen<br />

Dienstes sind nicht wirklich erkennbar, sodass eine <strong>der</strong>artige Abstufung zwischen<br />

ihnen nicht gerechtfertigt ist. Vielmehr nehmen Be<strong>am</strong>te im gehobenen Dienst<br />

bei sonst gleicher Tätigkeit eher komplexere und schwierigere Aufgaben wahr, was<br />

unstrittig mit einer deutlich höheren psychischen Belastung verbunden ist. Die vorliegende<br />

Regelung richtet sich zweifelsohne deutlich gegen die Be<strong>am</strong>ten in <strong>der</strong> Kriminalpolizei;<br />

Unterschiede in <strong>der</strong> Belastung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei sind<br />

aber nicht erkennbar. Im Grunde sind beide Berufe mit vergleichsweise deutlich höheren<br />

physischen und psychischen Belastungen als an<strong>der</strong>e Berufe verbunden. Deswegen<br />

gibt es auch diese beson<strong>der</strong>e Altersgrenze.<br />

Diese psychische Mehrbelastung bei Kriminalpolizisten wird bei <strong>der</strong> Regelung jedoch<br />

völlig ausgeblendet. Ständiges Grübeln, wie ein Verfahren beweissicher zu gestalten<br />

ist, d<strong>am</strong>it es bei <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft und letztendlich auch bei Gericht Bestand hat<br />

- diese Probleme werden wochenlang, monatelang o<strong>der</strong> unter Umständen sogar jahrelang<br />

täglich mit nach Hause genommen. Diese psychische Belastung wird auch<br />

durch eine Studie <strong>der</strong> Universität Potsd<strong>am</strong> unterstrichen, die Ihnen bekannt sein dürfte.<br />

Der Personalabbau und die d<strong>am</strong>it einhergehende Arbeitsverdichtung tut ein Weiteres,<br />

um die ohnehin starke Belastung bei Schutz- und Kriminalpolizisten zu verschärfen,<br />

was letztendlich nur da<strong>für</strong> spricht, dass das Alter von 60 Lebensjahren als<br />

oberste Grenze beizubehalten ist.<br />

Weiterhin fehlen in <strong>der</strong> Regelung und im Kommentar in den vorliegenden Unterlagen<br />

Begründungen, warum Polizeivollzugsbe<strong>am</strong>te <strong>des</strong> mittleren Dienstes mit <strong>der</strong> Vollendung<br />

<strong>des</strong> 62. und die <strong>des</strong> gehobenen Dienstes mit Vollendung <strong>des</strong> 64. Lebensjahres<br />

ihre Polizeidienstfähigkeit verlieren. Da<strong>für</strong> gibt es keine klaren Belege, keine Nachweise.<br />

Dem entgegen steht <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Polizei schon seit Jahren festzustellende hohe<br />

Krankenstand. Kollege Schuster hat ausgeführt, dass er 37 Tage pro Jahr und pro<br />

Be<strong>am</strong>ten beträgt - das ist Rekord. Im Jahr 2011 mussten wir insges<strong>am</strong>t<br />

254 Polizeivollzugsbe<strong>am</strong>te vor Vollendung <strong>des</strong> 60. Lebensjahres in den Ruhestand<br />

schicken, weil sie schlicht nicht mehr dienstfähig waren. Auch diese Argumente sind<br />

völlig ausgeblendet. Der Kollege Schuster hat auch angeführt, dass wir dieses Jahr<br />

das erste Mal seit langer Zeit nur 207 Neueinstellungen hatten - das zeigt im Vergleich<br />

zu 2011 ganz deutlich, dass <strong>der</strong> Trend zu weniger Neueinstellungen geht.

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