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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47-3 S. 7<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we<br />

bestehe heute das Problem, dass die Diskussion im fe<strong>der</strong>führenden Ausschuss noch<br />

offen sei und hier heute eine Entscheidung getroffen werden solle. Das sei die<br />

Schwierigkeit. Die Empfehlung <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> Inneres stünde dann im Raum.<br />

Er könne heute keine Empfehlung abgeben.<br />

Abgeordneter Lakenmacher (CDU) pflichtet dem Abgeordneten Goetz bei. Er sehe<br />

auch nicht, dass keine Än<strong>der</strong>ungen zu erwarten seien. Daher bleibe er bei seinem<br />

Antrag.<br />

Die Vorsitzende lässt über den Antrag auf außerplanmäßige <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 7. November<br />

2013 um 8.00 Uhr abstimmen. Der Antrag wird mehrheitlich (3 : 5 : 1) abgelehnt.<br />

Der Ausschuss beschließt sodann mehrheitlich (5 : 3 : 1) bei Enthaltung seitens <strong>der</strong><br />

Fraktion GRÜNE/B90, dem Ausschuss <strong>für</strong> Haushalt und Finanzen zu empfehlen, dieser<br />

möge dem Landtag die unverän<strong>der</strong>te Annahme <strong>des</strong> oben genannten Gesetzentwurfes<br />

empfehlen. Allerdings wurde das Votum mit dem Zusatz abgegeben, dass gegebenenfalls<br />

noch Än<strong>der</strong>ungen in den fe<strong>der</strong>führenden Ausschuss <strong>für</strong> Haushalt und<br />

Finanzen eingebracht werden.<br />

Zu TOP 5:<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Gesetzes über die Feststellung <strong>des</strong><br />

Haushaltsplanes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg <strong>für</strong> die Haushaltsjahre<br />

2013 und 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG<br />

2013/2014), Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung, Drucksache<br />

5/7910<br />

Abschließende Beratung (Erarbeitung einer Stellungnahme an den<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Haushalt und Finanzen)<br />

Die Vorsitzende erklärt, dass <strong>der</strong> Nachtragshaushalt in <strong>der</strong> 81. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Landtages<br />

<strong>am</strong> 25. September 2013 beraten worden sei. Auch hier sei <strong>der</strong> Ausschuss <strong>für</strong><br />

Haushalt und Finanzen fe<strong>der</strong>führend und <strong>der</strong> Ausschuss <strong>für</strong> Inneres mitberatend. Zu<br />

dem Gesetzentwurf liege ein schriftlicher Bericht <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern vor<br />

(Anlage 19). Der fe<strong>der</strong>führende Ausschuss habe darum gebeten, <strong>der</strong> Ausschuss <strong>für</strong><br />

Inneres möge ihm die Stellungnahme bis zum 30. Oktober 2013 zuleiten. Daher sei<br />

Ziel, heute die Stellungnahme zu erarbeiten. Bislang seien keine Än<strong>der</strong>ungsanträge<br />

eingegangen.<br />

Abgeordneter Goetz (FDP) merkt an, dass es in diesem Fall lauten Jubel gebe. Dies<br />

zumin<strong>des</strong>t bezüglich den Bereich <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern betreffend. Bereits <strong>für</strong><br />

den Haushalt 2012 habe die FDP-Fraktion den Antrag gestellt, auf 250 neue Polizeianwärter<br />

aufzustocken. Ähnliche Anträge seien in die Haushaltsberatungen<br />

2013/2014 eingeflossen. Diese Aufstockung begrüße die FDP-Fraktion daher ausdrücklich.<br />

So werde er im Ausschuss <strong>für</strong> Inneres dem Entwurf zustimmen. In <strong>der</strong><br />

Fraktion werde insges<strong>am</strong>t aber noch beraten. Bedauerlich sei, dass die Aufstockung<br />

erst so spät geschehen sei. In <strong>der</strong> heutigen Anhörung sei deutlich geworden, dass<br />

207 Anwärter gefunden werden konnten. Er hoffe, dass mit den neuen Mitteln früher

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