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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Anlage 54<br />

Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter<br />

Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg<br />

Stellungnahme<br />

EINGEGANGEN<br />

0 G. NOV. 20131 b44<br />

Erledigt 14<br />

, 1;ü44 A •<br />

14.10.2013<br />

zum Entwurf <strong>für</strong> ein Brandenburgisches Be<strong>am</strong>tenrechtsneuordnungs-<br />

Ergänzungsgesetz<br />

I. Allgemeines<br />

1. Die Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter Brandendenburg (im<br />

Weiteren BDK) fokussiert sich wie<strong>der</strong>um auf den beabsichtigten Regelungskomplex<br />

„Anpassun<br />

g <strong>der</strong> Pensionsaltersgrenzen <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten", insbeson<strong>der</strong>e dabei<br />

auf die Vorschriften zur Heraufsetzung <strong>der</strong> Altersgrenze <strong>für</strong> Polizistinnen und Polizisten.<br />

2. Der Gesetzentwurf enthält im Vergleich zur ersten Fassung wesentliche entschärfende<br />

Än<strong>der</strong>ungen. Hauptsächlich wurde <strong>der</strong> ursprünglich beabsichtigte „Paradigmenwechsel"<br />

aufgegeben, anstelle pauschalierter Pensionsaltersgrenzen <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>am</strong>te allenfalls nur<br />

noch individuelle Ausnahmen von <strong>der</strong> allgemeinen, auf das regelmäßige Renteneintrittsalter<br />

angehobenen Pensionsaltersgrenze zuzulassen. Diese Abkehr von <strong>der</strong> verfassungspolitisch<br />

und verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Regelungsweise <strong>für</strong> den Polizeivollzugsdienst<br />

wird durch den BDK ausdrücklich begrüßt und als Erfolg <strong>der</strong> vertrauensvollen<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit unter Einbeziehung <strong>des</strong> BDK und seiner Stellungnahme vom 26.08.2012<br />

gewertet.<br />

Die Aufgabe dieses „Paradigmenwechsels" im jetzt vorgesehenen Regelungskonzept ist<br />

nämlich Ausdruck da<strong>für</strong>, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber den wesentlichen Unterschied zu Be<strong>am</strong>ten im<br />

allgemeinen Verwaltungsdienst anerkennt und aus Fürsorgegründen unabhängig vom<br />

konkreten Erscheinungsbild beim Pensionseintrittsalter berücksichtigt - im Vergleich zum<br />

allgemeinen Verwaltungsdienst sind die Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst zumeist mit<br />

Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg<br />

Goepelstr. 901D-15234 Frankfurt/O<strong>der</strong><br />

Tel.: +49 (0) 335,60688883 j Fax: +49 (0) 335,6803948<br />

E-Mail: Iv.brandenburg@bdk.de 1 Internet: www.bdk.de<br />

Mitglied im<br />

Conseil Europäen <strong>des</strong><br />

Syndicats de Police<br />

Mitglied Im Kuratorium<br />

Deutsches Forum <strong>für</strong><br />

Kriminalprävention

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