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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 27<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Drittens: Eine Frage war, was man noch machen könnte, um die Attraktivität <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tentums<br />

zu erhöhen. Sie kennen meine Position dazu bereits, weil ich die Frage<br />

schon gestellt habe, trotzdem hätte ich es gern im <strong>Protokoll</strong>. Es gibt eine Reihe von<br />

Be<strong>am</strong>ten, die mit vergleichsweise geringer Besoldung sehr viel höhere Dienststellungen<br />

ausüben. Was hielten Sie davon - das Lan<strong>des</strong>recht gibt uns über die Be<strong>am</strong>tenbesoldung<br />

die Möglichkeit -, wenn Dienststellungen beson<strong>der</strong>s besoldet würden?<br />

Man könnte also beispielsweise <strong>für</strong> Einsatzbearbeiter, Dienstgruppenleiter, Wachdienstführer<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>gleichen einen bestimmten Zuschlag <strong>für</strong> ihre Dienststellung einführen,<br />

<strong>der</strong> an die Dienststellung geknüpft ist, sodass auch, wenn Reformen stattfinden<br />

und Dienststellungen verloren gehen o<strong>der</strong> wenn Be<strong>am</strong>te die Dienststelle nicht<br />

mehr wollen, <strong>der</strong> Zuschlag entfällt. Wäre das eine Möglichkeit - die Idee gab es<br />

schon vor einiger Zeit -, wie man zu mehr Motivation bei den Be<strong>am</strong>ten kommen<br />

könnte, Dienststellungen zu übernehmen? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass<br />

manchmal Stellen frei sind, bei denen es schwierig wird, jemanden zu finden, weil<br />

d<strong>am</strong>it keine Beför<strong>der</strong>ung verbunden ist.<br />

Vorsitzende:<br />

Bevor Sie antworten, mein Appell: Eine Anhörung ist anstrengend, und ich bitte auch<br />

den letzten Rednern und Fragestellern Ihre volle Aufmerks<strong>am</strong>keit zu widmen. Ihre<br />

vielleicht wichtigen Nebengespräche verlegen Sie bitte nach draußen o<strong>der</strong> verschieben<br />

sie bis nach <strong>der</strong> Anhörung.<br />

Sie alle drei waren angesprochen. Wer möchte beginnen? - Andreas Schuster, dann<br />

Herr Dick, dann Herr Nemitz. Bitte schön.<br />

Herr Andreas Schuster (Gewerkschaft <strong>der</strong> Polizei [GdP], Lan<strong>des</strong>bezirk Brandenburg):<br />

Zunächst zur Flexibilisierung und dazu, dass auch das Interesse <strong>des</strong> Dienstherrn<br />

vorhanden sein muss: Wir haben ausdrücklich drei Voraussetzungen benannt: persönlicher<br />

Antrag, gesundheitliche Eignung, Interesse <strong>des</strong> Dienstherrn. Nur wird immer<br />

gesagt, es gäbe bereits eine Regelung dazu, in <strong>der</strong> steht, das beson<strong>der</strong>e dienstliche<br />

Interesse müsse bestehen. Das wollen wir jedoch umkehren, weil <strong>der</strong> Dienstherr<br />

auf diese Weise aussuchen kann, wen er weiter beschäftigen will, und das wollen<br />

wir nicht. Das sind dann vielleicht wirklich die althergebrachten Grundsätze.<br />

Statt<strong>des</strong>sen sollte es so sein, dass wenn ein Be<strong>am</strong>ter länger arbeiten möchte und<br />

<strong>der</strong> Dienstherr das ablehnt, <strong>der</strong> Dienstherr darlegen muss, aus welchen Gründen er<br />

ablehnt. Es sollten also dienstliche Gründe entgegenstehen müssen, dass er beispielsweise<br />

sagt: Schuster, weil du immer eine große Klappe hast, wollen wir dich<br />

nicht. - Das ist etwas spaßig o<strong>der</strong> flapsig gesagt, aber das ist <strong>der</strong> Hintergrund. Wir<br />

wollen das Dienstherreninteresse als Kriterium, aber die Ablehnung eines Antrags<br />

muss vom Dienstherrn begründet werden; <strong>der</strong> Dienstherr darf nicht aussuchen.

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