27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4<br />

Ungewissheit über die Wie<strong>der</strong>wahl sowie die je<strong>der</strong>zeitige Abwahlmöglichkeit<br />

und sind so <strong>für</strong> die Attraktivität <strong>des</strong> Wahl<strong>am</strong>ts mit<br />

bestimmend.<br />

Die restriktive Einkommensanrechnung bei einer Gleichstellung<br />

mit Lebenszeitbe<strong>am</strong>ten beschränkte dagegen insbeson<strong>der</strong>e lebensjüngere<br />

Ruhestandsbe<strong>am</strong>te auf wirtschaftlich geringfügige und<br />

hier daher sinnlose Erwerbstätigkeiten, mit denen allenfalls die<br />

Versorgungslücke zwischen Ruhegeld und Anrechnungshöchstgrenze<br />

geschlossen werden kann; ebenso wäre ein Wie<strong>der</strong>einstieg in den<br />

Altberuf als Vollzeittätigkeit wirtschaftlich sinnlos.<br />

D<strong>am</strong>it verkürzte sich aber spürbar die Chance, künftig noch ausreichend<br />

und überall im Land qualifizierte Bewerber <strong>für</strong> Wahlämter<br />

zu gewinnen und die nötige Durchlässigkeit zwischen Kommunalverwaltung<br />

und Privatwirtschaft zu garantieren. Überdies<br />

stünden die auf kommunaler Ebene voraussichtlich durch die Abschaffung<br />

von § 2 Abs. 9 Zweites Be<strong>am</strong>tenversorgungsergänzungsgesetz<br />

zu erzielenden Einspareffekte laut Angaben <strong>des</strong> Kommunalen<br />

Versorgungsverban<strong>des</strong> in Höhe von ca. 65 Tsd. Euro jährlich in<br />

keinem Verhältnis zu den beschriebenen Negativeffekten <strong>für</strong> die<br />

Attraktivität <strong>des</strong> kommunalen Wahl<strong>am</strong>ts.<br />

Im Übrigen bedürfte zumin<strong>des</strong>t die verfassungsrechtliche Zulässigkeit<br />

dieses Kürzungsansatzes einer vertiefen Prüfung, zumal<br />

im Ergebnis eine Gleichstellung <strong>der</strong> Wahlbe<strong>am</strong>ten mit den Lebenszeitbe<strong>am</strong>ten<br />

erzielt würde, obgleich sich die Eigenart <strong>des</strong> grundsätzlich<br />

zeitlich befristeten Wahl<strong>am</strong>ts, wie ausgeführt, grundlegend<br />

vom Rechtsstatus <strong>der</strong> Lebenszeitbe<strong>am</strong>ten unterscheidet.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Humpert

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!