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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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LAND BRANDENBURG<br />

Anlage 20<br />

Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

Der Minister<br />

Ministerium <strong>des</strong> Innern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg 1 Postfach 601165 1 14411 Potsd<strong>am</strong> •••••• ■•.•••••••■••••<br />

Vorsitzende<br />

<strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> Inneres<br />

<strong>des</strong> Landtages Brandenburg<br />

Frau Britta Stark, MdL<br />

Am Havelblick 8<br />

14473 Potsd<strong>am</strong><br />

EINGEGANGEN<br />

2 3. SEP. 2013 )gif2,<br />

Erledigt: 4' V.tv (1\<br />

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13<br />

14467 Potsd<strong>am</strong><br />

Hausruf: 0331 866-2000<br />

Fax: 0331 866-2626<br />

Internet: www.mi.brandenburq.de<br />

Bus und Straßenbahn: Haltestelle Alter Markt<br />

Bahn und S-Bahn: Potsd<strong>am</strong> Hauptbahnhof<br />

Potsd<strong>am</strong>, < O September 2013<br />

Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Vorverlegung <strong>der</strong> kommunalwahlrechtlichen Frist <strong>für</strong> die<br />

Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,<br />

in <strong>der</strong> 46. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> Inneres hat <strong>der</strong> Abgeordnete Henryk<br />

Wichmann (Fraktion <strong>der</strong> CDU) bei <strong>der</strong> Beratung <strong>des</strong> Entwurfes <strong>für</strong> ein Viertes<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (Drucksache<br />

5/7722) die Frage nach dem Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Vorverlegung <strong>der</strong> kommunalwahlrechtlichen<br />

Frist <strong>für</strong> die Einreichung <strong>der</strong> Wahlvorschläge aufgeworfen. Hierzu<br />

möchte ich Ihnen und den übrigen Ausschussmitglie<strong>der</strong>n folgende Antwort geben:<br />

Für das Ziel <strong>des</strong> Gesetzentwurfes, einen zeitgleichen Beginn <strong>der</strong> Briefwahl bei<br />

den verbundenen Europa- und Kommunalwahlen zu gewährleisten, ist die Vorverlegung<br />

<strong>der</strong> Einreichungsfrist <strong>für</strong> Wahlvorschläge aus den nachstehend dargelegten<br />

Gründen zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> den Beginn <strong>der</strong> Briefwahl ist, dass die Parteien, Wählergruppen<br />

und sonstigen Wahlvorschlagsträger sowie ihre Kandidatinnen und Kandidaten<br />

feststehen.<br />

Dok-Nr.: 2013/126839

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