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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Hierauf müssen wir im Folgenden beson<strong>der</strong>s eingehen, weil mit dem vorliegenden Gesetzentwurf<br />

bereits Vorschriften geän<strong>der</strong>t werden sollen, die aufgrund <strong>des</strong> noch zu beschließenden Neuordnungsgesetzes<br />

zum BbgBesG und BbgBe<strong>am</strong>tVG zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht in Kraft<br />

getreten sind.<br />

In diesem Sinne erwarten wir Nachbesserungen <strong>der</strong> Gesetzentwürfe, die sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

• auf die Altersgrenzen <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten <strong>des</strong> feuerwehrtechnischen Dienstes,<br />

• auf die Altersgrenze <strong>für</strong> die wie<strong>der</strong>gewählten Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten auf Zeit,<br />

• auf die Voraussetzungen zur Zahlung von Leistungsprämien und Leistungszulagen und Zulagen<br />

<strong>für</strong> Funktionen und Ämter,<br />

• auf vorgesehene Einschränkungen <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten auf Zeit<br />

und<br />

• auf die Bezeichnungen <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tenverhältnisse auf Zeit<br />

beziehen, worauf wir im Folgenden detailliert eingehen, weil <strong>der</strong> Ausschuss <strong>für</strong> Inneres bezogen<br />

auf die besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften nicht nur den hier vorliegenden Gesetzentwurf,<br />

son<strong>der</strong>n auch noch den Gesetzentwurf zur Neuordnung <strong>des</strong> brandenburgischen Besoldungsrechts<br />

und <strong>des</strong> brandenburgischen Be<strong>am</strong>tenversorgungsrechts (DS /7742) mit zu beraten<br />

hat.<br />

Bevor wir auf diese Einzelheiten eingehen, müssen wir zunächst grundsätzliche Bedenken<br />

gegen den Gesetzentwurf vorbringen, mit diesem, nach <strong>der</strong> bereits bis zum Schlusslicht fortentwickelten<br />

Besoldung, nun auch noch die statusrechtliche Zersplitterung <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts<br />

in Brandenburg eingeleitet werden soll:<br />

Bislang galt <strong>für</strong> die Gesetzgebung das Gebot, Rechtsvorschriften nur unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

gemeins<strong>am</strong>en Belange aller Dienstherrn zu schaffen. Dieses Gebot droht, gegenstandslos zu werden.<br />

Es droht ein Recht, das nur noch <strong>für</strong> den jeweiligen Dienstherrn gilt, n<strong>am</strong>entlich jeweils <strong>für</strong><br />

den Bund, <strong>für</strong> die drei Stadtstaaten und <strong>für</strong> die 13 Flächenlän<strong>der</strong> und d<strong>am</strong>it einhergehend ein von<br />

Bun<strong>des</strong>land zu Bun<strong>des</strong>land unterschiedliches Recht im Bereich aller kommunalen Dienstherrn.<br />

Diese Entwicklung kann den im Bund, in den Län<strong>der</strong>n und in den Kommunen jeweils gleichwertig<br />

wahrzunehmenden Aufgaben auf Dauer nicht gerecht werden. Denn die Aufgaben sind nach den<br />

hergebrachten Grundsätzen <strong>des</strong> Berufsbe<strong>am</strong>tentums von Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten zu erfüllen, die<br />

dem ganzen Volk, nicht einer Partei, zu dienen haben. Die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten haben ihre<br />

Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit auszuführen.<br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te müssen sich durch ihr ges<strong>am</strong>tes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen<br />

Grundordnung bekennen und zudem <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Erhaltung eintreten.<br />

Dies mag aus dem Blickwinkel einer unreflektiert kritischen Betrachtung gegenüber dem Berufsbe<strong>am</strong>tentum,<br />

aus dem Zeitgeist <strong>der</strong> Wettbewerbskräfte globalisierter Märkte o<strong>der</strong> auch aus den<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kommunikations- und Geschäftsbeziehungen in sozialen Netzwerken o<strong>der</strong> Internetkonzernen<br />

überholt o<strong>der</strong> altmodisch klingen.

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