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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 4<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Die Vorsitzende begrüßt alle Anzuhörenden, stellt Einvernehmen über die Tagesordnung<br />

sowie das <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> letzten <strong>Sitzung</strong> her, eröffnet Tagesordnungspunkt 1<br />

und erteilt als erstem Anzuhörenden Herrn Dr. Obermann das Wort.<br />

Herr Dr. Holger Obermann (Landkreistag Brandenburg e. V.):<br />

Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte D<strong>am</strong>en<br />

und Herren Abgeordnete! Meine D<strong>am</strong>en und Herren! Wir haben im Vorfeld eine<br />

schriftliche Stellungnahme übermittelt (Anlage 3); im Folgenden beschränke ich mich<br />

auf einige wesentliche Kernpunkte, die aus Sicht <strong>der</strong> Landkreise vielleicht einer vertieften<br />

Diskussion bedürfen.<br />

Ein wesentlicher Schwerpunkt <strong>des</strong> Gesetzes, das heute beraten wird, ist die Anhebung<br />

<strong>der</strong> Regelaltersgrenze <strong>für</strong> den Eintritt in den Ruhestand, die Pensionsalterseintrittsgrenze.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Landkreise wird dieser Ansatz mitgetragen. Wir sehen an<br />

<strong>der</strong> Stelle jedoch ein Problem: wenn die rentenrechtlichen Regelungen so nicht <strong>für</strong><br />

die Kommunalbe<strong>am</strong>ten übernommen werden würden, sodass in den Verwaltungen<br />

ein gespaltenes Rechtsregime entstünde. Wir möchten nicht, dass es dort zu einer<br />

Art Ungleichbehandlung kommt. Aus Sicht <strong>der</strong> Landkreise ist wichtig, dass hier eine<br />

im Wesentlichen wirkungsgleiche Übernahme <strong>der</strong> rentenrechtlichen Regelung erfolgt.<br />

Der zweite wesentliche Punkt <strong>des</strong> Gesetzentwurfs ist die Flexibilisierung beim Laufbahnrecht.<br />

Hier geht es darum, dass beim Aufstieg etwas verän<strong>der</strong>t wird - <strong>der</strong> Aufstieg<br />

als vertikaler Wechsel zwischen den Laufbahngruppen, also ein Aufstieg vom<br />

mittleren in den gehobenen o<strong>der</strong> vom gehobenen in den höheren Dienst. Auch hier<br />

hat <strong>der</strong> Gesetzentwurf aus unserer Sicht die Bedürfnisse <strong>der</strong> Praxis getroffen. In Bezug<br />

auf Aufstiegsszenarien haben wir bislang ein etwas sperriges, schwerfälliges<br />

Verfahren. Die Regelungen, die hier in dem Gesetzentwurf zur Erleichterung und<br />

Flexibilisierung aufgenommen sind, entsprechen also auch dem, wie wir uns das in<br />

<strong>der</strong> Praxis vorstellen. Der Verwendungsaufstieg wird durch eine Verstärkung von<br />

Verzahnungs- und Überlappungsämtern ersetzt. Der zweite Bereich betrifft die Frage,<br />

wie man den Regelaufstieg organisiert. Hier soll mehr auf objektive Prüfungsordnungen<br />

abgestellt werden. Das stellt eine Erleichterung <strong>des</strong> Verfahrens dar, weil die Einzelfallentscheidung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>personalausschusses entbehrlich wird. Insges<strong>am</strong>t<br />

begrüßen und be<strong>für</strong>worten wir also die gesetzlichen Regelungen.

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