27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landtag Brandenburg P-AI 5/47-2 S. 44<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

bösen Juristen umstritten, son<strong>der</strong>n auch unter Gerichten - und bis es keine höchstrichterliche<br />

Entscheidung dazu gibt, kann je<strong>der</strong> Richter eine an<strong>der</strong>e Auffassung vertreten.<br />

Und <strong>der</strong> Verband kann sich aussuchen, ob er das nach Meinung <strong>des</strong> Verwaltungsgerichtes<br />

(VG) Cottbus, <strong>des</strong> VG Potsd<strong>am</strong> o<strong>der</strong> <strong>des</strong> VG Frankfurt macht. Dann<br />

haben Sie eine Ein-Drittel-Chance, dass Ihre Satzung hält. Es kann sogar sein, dass<br />

gar keine Meinung hält und Sie alles komplett neu machen müssen.<br />

Je<strong>des</strong> Mal, wenn das Gericht einen Beitragsmaßstab än<strong>der</strong>t, müssen Sie gucken, ob<br />

das Rückwirkungen auf Ihre Kalkulation hat. Die Flächenerfassung kann sich än<strong>der</strong>n,<br />

die Satzungsanordnung eine an<strong>der</strong>e Heranziehung vorsehen, die Anrechnung <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Geschosse, die Fläche o<strong>der</strong> <strong>der</strong> wirtschaftliche Grundstücksbegriff, <strong>der</strong> zwischenzeitlich<br />

vom Gericht verlangt wurde, können sich än<strong>der</strong>n: Je<strong>des</strong> Mal müssen<br />

Sie dann an die Kalkulation heran und alles entsprechend än<strong>der</strong>n. Im Übrigen schaffen<br />

die Gemeinden auch Planungsrecht. Was machen Sie, wenn Ihre Gemeinde inzwischen<br />

einen Bebauungsplan gemacht o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t hat? Auch da müssen Sie<br />

als Aufgabenträger hinterher bleiben. Sie haben je<strong>des</strong> Mal einen riesigen Aufwand,<br />

das umzusetzen.<br />

Dann müssen Sie die Vorgabe, die Sie allgemein in <strong>der</strong> Kalkulation haben, durch die<br />

Bescheidung umsetzen und bedenken, ob es Än<strong>der</strong>ungen gab, ob eine wirtschaftliche<br />

Grundstückseinheit zu bilden ist. Ein von mir sehr geschätzter Richter hat einmal<br />

gesagt: Am Ende hopst das Gericht mit einer Messlatte durch den Garten. Wie groß<br />

ist <strong>der</strong> Garten, wie hoch sind Gebäude und Decke? - All das hat Einfluss auf die<br />

Festsetzung <strong>der</strong> Beitragshöhe. Wenn Sie das mit 100 o<strong>der</strong> 1000 Grundstücken machen,<br />

dauert das seine Zeit. Und wenn Sie das zwei-, drei- o<strong>der</strong> viermal machen<br />

müssen, noch länger.<br />

Deswegen halten wir die Verjährungsfrist insges<strong>am</strong>t <strong>für</strong> nicht ausreichend und auch<br />

nicht <strong>für</strong> ausdifferenziert, dass das hier ein Anschlussbeitrag ist.<br />

Das Gesetz wird - weil es wie<strong>der</strong> missverstanden wird - dazu führen, dass sich von<br />

allgemeiner Beitragserhebung Betroffene in <strong>der</strong> falschen Annahme, es würde auf ihre<br />

Veranlagungswelle durchschlagen, ermutigt fühlen, Rechtsbehelfe zu führen. Das ist<br />

die allgemeine Hoffnung, die jede Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> KAG zum Schicksal hat, unabhängig<br />

davon, ob sie berechtigt ist o<strong>der</strong> nicht. Sie werden allerdings hier die Beson<strong>der</strong>heit<br />

haben, dass es durch das relativ zeitnahe Datum, nämlich 2015, zu einer Flut<br />

von Rechtsbehelfen kommen wird - und das ist nicht abstrakt, son<strong>der</strong>n real: In Einwohnervers<strong>am</strong>mlungen<br />

wurden Bürger aufgefor<strong>der</strong>t, massenhaft Rechtsbehelfe zu<br />

führen, um es den Aufgabenträgern nicht zu ermöglichen, bis zum Eintritt dieser Frist<br />

die Bescheidung abzuschließen. Da haben Sie eine konkrete Wirkung <strong>des</strong> Gesetzes<br />

auf die kommunale Ebene. Inwieweit diese beim Land landet, ist letztlich eine Frage<br />

<strong>der</strong> Abgabengerechtigkeit. Geht es von den Nutzern <strong>der</strong> öffentlichen Anlage aus?<br />

Landet es im allgemeinen Steuertopf <strong>der</strong> Kommune, <strong>des</strong> Gemeindehaushaltes - als<br />

Umlage o<strong>der</strong> direkte Zahlung o<strong>der</strong> allgemeine Steuermittel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>? Das ist die<br />

Frage, die sich letztlich stellt. - Danke.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!