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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Be<strong>am</strong>ten Anreize geschaffen werden, produktiver zu sein. Die bisher oft praktizierte<br />

Orientierung <strong>am</strong> Dienstalter schafft diesbezüglich keine Anreize. Die Leistung muss aber<br />

transparent und nach objektiven Kriterien festgestellt werden.<br />

9. Leistungsstufen tragen den Gedanken <strong>der</strong> Leistungsorientierung in sich und sind daher<br />

grundsätzlich positiv zu bewerten. Meines Wissens orientiert sich die positive Evaluierung<br />

<strong>der</strong> Leistung an den mit dem Dienst verbundenen Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen. D<strong>am</strong>it wird zwar<br />

ein Anreiz gesetzt, nicht negativ aufzufallen, eine beson<strong>der</strong>s positive Leistung wird in diesem<br />

System allerdings nicht belohnt. Auch bleibt eine Orientierung an dem Dienstalter<br />

vorhanden, da das Vorrücken in die nächste Leitungsstufe nur turnusgemäß erfolgt. In einem<br />

leistungsbezogenen System sollten auch positive Leistungen beson<strong>der</strong>s gewürdigt werden<br />

können.<br />

10. Die Leistung <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>ten sollte transparent evaluiert und nach möglichst objektiven<br />

Kriterien festgestellt werden. Die Kriterien können sich nach Tätigkeitsfel<strong>der</strong>n<br />

unterscheiden. Eine allgemeine Festlegung von konkreten Leistungskriterien ist aufgrund <strong>der</strong><br />

unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche von den Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten eher problematisch,<br />

eine Differenzierung erscheint hier sinnvoll.<br />

11. Eine Steigerung <strong>der</strong> monetären Bezüge und <strong>der</strong> Karriereaufstieg stellen wohl die<br />

wichtigsten Anreize <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten dar. Neben dem Aufrücken in eine<br />

höhere Gehaltsstufe können aber auch temporäre Anreize gesetzt werden. Denkbar wären<br />

hier z.B. Leistungsprämien. Wichtig ist allerdings immer die Transparenz und Objektivität<br />

solcher Prämien.<br />

12. Die Anhebung <strong>der</strong> Pensionsaltersgrenze ist vor dem Hintergrund <strong>des</strong> demografischen<br />

Wandels als dringend notwendig zu bewerten.<br />

13. Eine Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze auf 67 Jahre ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />

demographischen Entwicklung dringend notwendig. Die Anhebung bis zum Jahr 2029<br />

durchzuführen ist konsistent mit <strong>der</strong> Anhebung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung und erscheint d<strong>am</strong>it angemessen.<br />

Für eine geson<strong>der</strong>te Berücksichtigung einzelner Berufsfel<strong>der</strong> müssten Ausnahmeregelungen<br />

geschaffen werden. Ob und inwiefern bei Tätigkeiten in bestimmten Berufsgruppen<br />

beson<strong>der</strong>e Belastungen bestehen, kann ich nicht seriös beurteilen. Festzuhalten bleibt<br />

allerdings, dass in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung keine Ausnahmen <strong>für</strong> bestimmte<br />

Berufsfel<strong>der</strong> berücksichtigt werden. Geson<strong>der</strong>te Regelungen greifen lediglich <strong>für</strong> Bergleute.<br />

Als Anreiz <strong>für</strong> eine freiwillige längere Lebensarbeitszeit wäre analog zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung ein Aufschlag <strong>für</strong> jeden über die Altersgrenze hinaus gearbeiteten<br />

Monat denkbar. Solch ein Anreizmodell, ohne eine Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze, kann aber<br />

nicht die gleichen entlastenden fiskalischen Effekte liefern.

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