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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47-2 S. 40<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Das möchte ich vorausschicken, denn nach <strong>der</strong> Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichtes<br />

im März hat sich <strong>der</strong> Rechtsirrtum verbreitet, das KAG sei verfassungswidrig<br />

und wir müssten jetzt etwas machen, d<strong>am</strong>it hier nicht alles zus<strong>am</strong>menbricht.<br />

Das ist genauso falsch wie die Aussage, wir müssten zum Rechtszustand zurück,<br />

<strong>der</strong> bis zum 01.02.2004 galt. Eine weitere Behauptung ist verbreitet, denn sie<br />

wird, wie ich denke, von Interessengruppen gezielt falsch genährt: Es gebe im Land<br />

Brandenburg eine Verjährungssituation. Auch das ist zwar formal möglich gewesen,<br />

tatsächlich aber nicht eingetreten. Auch nach <strong>der</strong> alten Rechtslage bis zum<br />

31.01.2004 - im Geltungsbereich <strong>des</strong> alten KAG, ohne den Begriff „rechtswirks<strong>am</strong>“ -

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