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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 5<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Nachbesserungsbedarf sehen wir auch beim horizontalen Laufbahnwechsel, <strong>des</strong>sen<br />

Regelungen <strong>der</strong>zeit sehr sperrig sind. In <strong>der</strong> Praxis betrifft das Fälle, bei denen wir in<br />

einem Amt Personalüberhang haben können; ich denke hier als hypothetisches Beispiel<br />

an die Kataster- und Vermessungsämter: Stellen wir uns einen Be<strong>am</strong>ten vor,<br />

<strong>der</strong> demnächst in einem an<strong>der</strong>en Bereich eingesetzt werden soll. Der wird umqualifiziert,<br />

und nach <strong>der</strong> Umqualifizierung erfüllt er beispielsweise die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />

den allgemeinen Verwaltungsdienst, und er wechselt dann. - Allerdings ist das in den<br />

Kommunen nicht so einfach möglich wie auf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>ebene bei den Ressorts. Hier<br />

dürfen die Ressorts selbst entscheiden, wann und ob die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Im Bereich <strong>der</strong> Kommunen ist vorgesehen, dass man in jedem<br />

Einzelfall eines solchen Wechsels das Einverständnis <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde <strong>des</strong> Innenministeriums<br />

einholen muss. Ich kann keine sachliche Begründung da<strong>für</strong> erkennen,<br />

dass durch solche Einvernehmensregelungen eigenverantwortliches Personalmanagement<br />

belegt werden soll. Ich vermute einmal, dass es sich dabei um Gesichtspunkte<br />

handelt, die möglicherweise aus einem gewissen Misstrauen gegenüber<br />

<strong>der</strong> kommunalen Ebene resultieren. Ich sehe das allerdings nicht als sinnvoll an und<br />

plädiere hier da<strong>für</strong>, dass wir zu einer Erleichterung kommen, indem wir die Entscheidung<br />

über den horizontalen Laufbahnwechsel wie bei den Ressorts auch in die eigenverantwortliche<br />

Entscheidung <strong>der</strong> Kommunen setzen. - Das zum Gesetzentwurf,<br />

wie er in <strong>der</strong> vorliegenden Form formuliert ist.<br />

Die Fragen aus dem Katalog, den Sie übermittelt haben (vgl. Anlage 2), zielen jedoch<br />

auch in die Zukunft. Es geht darum, was man sonst noch tun kann, um das Be<strong>am</strong>tenrecht<br />

in Zukunft noch attraktiver zu gestalten - Leistungsmotivation ist ein Gesichtspunkt.<br />

Es geht aber auch grundsätzlich darum, dass wir in Brandenburg im Fachkräftewettbewerb<br />

einen attraktiven öffentlichen Dienst anbieten wollen. Allerdings muss<br />

ich hier eine Parallele zu dem heute hier auch im Ausschuss zu beratenden Gesetzentwurf<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Besoldungs- und Versorgungsrechts ziehen: Da gibt es<br />

gewisse Überschneidungen, die man unter beiden Gesichtspunkten zu würdigen hat.<br />

In <strong>der</strong> gebotenen Kürze - wir haben in <strong>der</strong> letzten Woche bereits dazu beraten -: Der<br />

erste Punkt, den wir in <strong>der</strong> Praxis als problematisch ansehen, ist das Besoldungsund<br />

Versorgungsniveau. In Brandenburg ist das <strong>der</strong>zeit unterproportional ausgeprägt.<br />

Im Bun<strong>des</strong>vergleich werden nur noch die Be<strong>am</strong>ten in Berlin schlechter bezahlt<br />

als die in Brandenburg. Hier sollte also wie<strong>der</strong> eine gewisse Orientierung an den <strong>für</strong><br />

Bun<strong>des</strong>behörden geltenden Niveaus gesucht werden. Letztlich geht es hier darum,<br />

dass wir in einem Wettbewerb stehen. Wir wollen qualifizierte Be<strong>am</strong>te, und die sollen<br />

auch in den Verwaltungen gehalten werden; da muss man letztlich etwas an <strong>der</strong><br />

Steuerungsgröße Bezahlung tun.<br />

Der zweite Punkt: Die Kommunen haben ein großes Problem bei <strong>der</strong> leistungsorientierten<br />

Bezahlung. Wir können die Besoldung bei den Be<strong>am</strong>ten bzw. das Gehalt bei<br />

den Tarifbeschäftigten um eine gewisse kleine Marge aufstocken, wenn entsprechende<br />

Leistungen erbracht werden - das hat einen psychologisch sehr wichtigen<br />

Effekt <strong>für</strong> das Zus<strong>am</strong>mensein von Tarifbeschäftigten und Be<strong>am</strong>ten bei <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung.<br />

Lei<strong>der</strong> ist es jedoch so, dass es hier unterschiedliche rechtliche Regelungen<br />

gibt - einmal den Tarifvertrag, <strong>der</strong> weiter gefasst ist, und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

die Regelungen <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts, die enger gefasst sind und in <strong>der</strong> Praxis aufgrund<br />

ihrer Sperrigkeit eigentlich keine Anwendung finden. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung,

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