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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Anhörung zum<br />

Anlage AD<br />

Sechsten Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes <strong>für</strong> das Land<br />

Brandenburg (KAG), Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung, Drucksache 5/7642<br />

Donnerstag, 24. Oktober 2013, 14.00 Uhr, Landtag Brandenburg<br />

Fragenkatalog<br />

1. Wie beurteilen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf?<br />

2. Ergibt sich aus Ihrer Sicht ein dringen<strong>des</strong> Erfor<strong>der</strong>nis einer gesetzlichen Regelung<br />

<strong>der</strong> Verjährungsfristen aufgrund <strong>der</strong> Rechtsprechung im Land Brandenburg seit<br />

Mai 2013?<br />

3. Wird <strong>der</strong> Gesetzentwurf den durch das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht formulierten<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gerecht?<br />

4. Wie bewerten Sie die Länge <strong>der</strong> Verjährungshöchstfrist?<br />

5. Ist die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Höchstfristenregelung von<br />

15 Jahren seit Eintritt <strong>der</strong> Vorteilslage, die <strong>für</strong> alle Abgabenkonstellationen im KAG<br />

gelten soll, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den Beschluss <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts<br />

vom 05.03.2013 (1 BvR 2457/08) und <strong>der</strong> in dieser Entscheidung gefor<strong>der</strong>ten<br />

Abwägung verfassungsgemäß o<strong>der</strong> ist das gesetzgeberische Ermessen<br />

überschritten?<br />

6. Wie bewerten Sie die geplante Ablaufhemmung von 10 Jahren bis zum<br />

3. Oktober 2000?<br />

7. Ist die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Höchstfristenregelung von<br />

15 Jahren seit Eintritt <strong>der</strong> Vorteilslage in Verbindung mit <strong>der</strong> Hemmungsregelung<br />

von 10 Jahren, die <strong>für</strong> Altfälle gilt, also insges<strong>am</strong>t 25 Jahre, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick<br />

auf den Beschluss <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts vom 05.03.2013 (1 BvR<br />

2457/08) und <strong>der</strong> in dieser Entscheidung gefor<strong>der</strong>ten Abwägung verfassungsgemäß<br />

o<strong>der</strong> ist das gesetzgeberische Ermessen überschritten?<br />

8. Wie häufig wird es Ihrer Meinung nach in Brandenburg zur Anwendung/Wirkung<br />

<strong>der</strong> Erhebungssperre zum 31.12.2015 kommen und wie realistisch und konkret<br />

sind d<strong>am</strong>it verbundene Beitragsausfälle bei den Aufgabenträgern?<br />

9. Welche Wirkung hätte diesbezüglich eine Aufweitung <strong>der</strong> Verjährungsfrist auf<br />

2020?<br />

10. Sehen Sie - das Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts berücksichtigende - Alternativen<br />

zu <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung vorgeschlagenen Regelung <strong>der</strong> Verjährungsfristen?<br />

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