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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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In <strong>der</strong> Folgenabschätzung im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Gesetzentwurfes werden keine<br />

Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen getroffen. Gerade die Anhebung <strong>der</strong><br />

Pensionsaltersgrenze <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten bedeutet in Brandenburg einen<br />

finanziellen Mehraufwand in jährlich zweistelligen Millionenbeträgen. Diese Mehrkosten<br />

resultieren zum einen daraus, dass Be<strong>am</strong>te erst nach ca. 40 Dienstjahren ihren<br />

Pensionshöchstanspruch in Höhe von 71,75 % ihrer letzten Bezüge erreichen. Da <strong>für</strong> die<br />

„ Ostbe<strong>am</strong>ten" erst ab 1990 die Dienstjahre anerkannt und berücksichtigt werden, erreichen<br />

diese frühsten 2030 ihren Höchstpensionsanspruch. Bis dahin erhöht je<strong>der</strong> Monat Anhebung<br />

<strong>der</strong> Lebensarbeitszeit den jeweiligen Pensionsanspruch. Zum an<strong>der</strong>en wirkt die Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Lebensarbeitszeit den Bestrebungen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung zur Personal- und d<strong>am</strong>it<br />

Personalkosteneinsparung entgegen.<br />

2. Wie bewerten Sie den Gesetzentwurf im Vergleich zum Be<strong>am</strong>tenrecht an<strong>der</strong>er<br />

Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>?<br />

Mit Umsetzung <strong>des</strong> Gesetzentwurfes wird in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Heraufsetzung <strong>des</strong><br />

Pensionseintrittsalters eine bun<strong>des</strong>weit einmalige und mit Abstand schärfste Regelung<br />

geschaffen. In den meisten Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n wird die Pensionsaltersgrenze <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>am</strong>te<br />

analog zur Regelaltersgrenze um 2 Jahre angehoben; mit Absenkungsmöglichkeiten bis zum<br />

60. Lebensjahr <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>s belastete Bereiche. Einzig <strong>für</strong> den höheren Dienst ist vereinzelt<br />

eine Anhebung auf 63 (z.B. Berlin) und 64 Jahre vorgesehen.<br />

3. Wie bewerten Sie die Än<strong>der</strong>ungen im Laufbahnrecht, bei <strong>der</strong> Fortbildung, <strong>der</strong><br />

Personalführung und —entwicklung?<br />

Mit dem Gesetzentwurf wird versprochen, neben <strong>der</strong> Reformierung <strong>des</strong> Dienstrechts das<br />

Laufbahnrecht flexibler und mo<strong>der</strong>ner zu gestalten. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden<br />

Entwurf nicht erreicht.<br />

Aus-, Fort- und Weiterbildung müssen systematisch mit den Orientierungen <strong>der</strong><br />

Beschäftigten ebenso verknüpft werden, wie mit den Anfor<strong>der</strong>ungen an eine leistungsfähige<br />

Verwaltung. Ein Perspektivwechsel ist erfor<strong>der</strong>lich. Die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten sind nicht<br />

mehr überwiegend aus den hergebrachten Grundsätzen wie Lebenszeit und Laufbahnprinzip,<br />

son<strong>der</strong>n gemessen an den Erfor<strong>der</strong>nissen einer mo<strong>der</strong>nen Verwaltung und aus dem<br />

Blickwinkel einer Beschäftigten orientierten Personalentwicklung zu betrachten, Diesen<br />

Perspektivwechsel vermissen wir im Gesetzentwurf. So fehlt z. B. ein gesetzlich geregelter<br />

Anspruch auf Qualifizierung.<br />

Kern unserer For<strong>der</strong>ung ist es, dass Laufbahnsystem durchlässiger zu gestalten und sogleich<br />

so zu mo<strong>der</strong>nisieren, dass es den neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen gerecht wird. Voraussetzung<br />

da<strong>für</strong> ist ein flexibler zu gestalten<strong>der</strong> Zugang <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst und auch die<br />

Möglichkeit, mit den im öffentlichen Dienst erworbenen Qualifikationen auch Berufe in <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft auszuüben. Horizontale und vertikale Durchlässigkeit <strong>der</strong> Laufbahn sind zu<br />

verbessern; mit dem Ergebnis, weniger Bürokratie und eine größere Verwendungsbreite zu<br />

ermöglichen.

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