27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landkreistag Brandenburg<br />

Anlage 42_<br />

Landkreistag Brandenburg<br />

Postfach 60 10 35, 14410 Potsd<strong>am</strong><br />

Landtag Brandenburg<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres<br />

Die Vorsitzende<br />

Britta Stark, MdL<br />

Am Havelblick 8<br />

14473 Potsd<strong>am</strong><br />

EINGEGANGEN<br />

2 4. ORT. .2613/WZ<br />

Erledigt: Uet /(e/<br />

Hausanschrift:<br />

Jägerallee 25<br />

14469 Potsd<strong>am</strong><br />

Postanschrift:<br />

Postfach 60 10 35<br />

14410 Potsd<strong>am</strong><br />

E-Mail:<br />

poststelle@landkreistag-brandenburg.de<br />

Telefon: (03 31) 2 98 74 — 0<br />

Telefax: (03 31) 2 98 74 — 50<br />

Durchwahl:<br />

(03 31) 2 98 74-23<br />

Datum: 2013-10-21<br />

Az.: 20 00-10/Iw/chr<br />

(bei Antwort bitte angeben)<br />

texte/landtagialLgemein1201311201323.doc<br />

Ihr Schreiben vom<br />

27. September 2013<br />

Ihr Zeichen<br />

Anhörung zum Sechsten Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetz<br />

<strong>für</strong> das Land Brandenburg (KAG), Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung,<br />

Drucksache 5/7642<br />

hier: Stellungnahme <strong>des</strong> Landkreistages Brandenburg<br />

Sehr geehrte Frau Stark,<br />

<strong>für</strong> die Übersendung <strong>des</strong> o. g. Gesetzentwurfs und die Möglichkeit,<br />

vor dem Ausschuss <strong>für</strong> Inneres im Rahmen <strong>der</strong> Anhörung hierzu<br />

Stellung nehmen zu können, dürfen wir uns zunächst herzlich<br />

bedanken.<br />

Der Gesetzentwurf zielt, vor dem Hintergrund <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gesetzesbegründung<br />

dargestellten Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts<br />

zum Bayerischen Kommunalabgabengesetz darauf, <strong>für</strong> die<br />

so genannte Altanschließerproblematik schnellstmöglich Rechtssicherheit<br />

<strong>für</strong> die kommunalen Aufgabenträger einerseits, die Beitragsschuldner<br />

an<strong>der</strong>erseits herzustellen.<br />

Zu diesem Zwecke soll im Kommunalabgabengesetz eine zeitliche<br />

Obergrenze im Sinne einer Verjährungsfrist von 15 Jahren, die<br />

bis zum 3. Oktober 2000 gehemmt sein soll, eingezogen werden.<br />

Beitragsfor<strong>der</strong>ungen werden vor diesem Hintergrund spätestens mit<br />

Ablauf <strong>des</strong> Jahres 2015 verjähren.<br />

Wie wir bereits in <strong>der</strong> Anhörung im Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>am</strong><br />

23. Mai 2013 ausgeführt haben, sprechen wir uns jedoch aus den<br />

nachfolgend nochmals dargestellten Gründen nachdrücklich <strong>für</strong> eine<br />

großzügigere Ausgestaltung <strong>der</strong> zeitlichen Obergrenze im Sinne<br />

einer 20-jährigen Verjährungsfrist aus.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!