27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

-6-<br />

beiträgen und die Neuregelung <strong>des</strong> § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG im Jahr 2004, wonach die sachliche Beitragspflicht<br />

frühestens mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> rechtswirks<strong>am</strong>en Satzung entsteht, nicht gegen das<br />

Rechtsstaatsprinzip verstößt.<br />

Dass selbst eine solche Entscheidung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verfassungsgerichts keine endgültige Rechtssicherheit<br />

bringt, hat die Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts vom 05.03.2013 gezeigt.<br />

5. Ziel ist Rechtssicherheit<br />

Ziel <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> KAG ist es, Rechtssicherheit sowohl <strong>für</strong> die einzelnen Beitragsschuldner als<br />

auch <strong>für</strong> die Gemeinden und Zweckverbände zu schaffen, ohne dass nicht absehbare neue Risiken <strong>für</strong><br />

den Lan<strong>des</strong>haushalt o<strong>der</strong> die kommunalen Haushalte entstehen. Mit einem Gesetz, das gegen das<br />

Konnexitätsprinzip verstößt und zu nicht überschaubaren finanziellen Risiken <strong>für</strong> kommunale Wasserver-<br />

und Abwasserentsorger führt, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Der Vorschlag einer<br />

regelmäßigen 20-jährigen Verjährungshöchstfrist dürfte Belastungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>- und <strong>der</strong> kommunalen<br />

Haushalte ausschließen und bringt u.E. die erfor<strong>der</strong>liche Rechtssicherheit.<br />

In den Blick zu nehmen sind auch mögliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, da bei wesentlichen<br />

Einnahmeausfällen bei den Aufgabenträgern Investionsrückgänge die unvermeidliche Folge wären.<br />

Nicht zuletzt gebietet <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Beitragsgerechtigkeit, eine zeitliche Obergrenze einzuführen,<br />

die es den Aufgabenträgem ermöglicht, alle Bevorteilten zum Vorteilsausgleich heranzuziehen und<br />

somit alle Bevorteilten gleich zu behandeln.<br />

B. Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg spricht sich <strong>für</strong> die Regelung einer 20-jährigen Verjährungshöchstfrist<br />

aus und begrüßt den Formulierungsvorschlag <strong>des</strong> Innenministers vom 25. April<br />

2013. Der Gesetzentwurf <strong>für</strong> ein Sechstes Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> KAG wird abgelehnt, da erhebliche<br />

Zweifel hinsichtlich <strong>der</strong> Vereinbarkeit mit <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verfassung und dem Rechtsstaatsprinzip<br />

bestehen. Des Weiteren berücksichtigt <strong>der</strong> Entwurf die Interessen <strong>der</strong> Gemeinden, Zweckverbände<br />

sowie <strong>der</strong> kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorger nicht angemessen. Er könnte nur dann<br />

akzeptiert werden, wenn im Gesetz selbst klar und eindeutig ein vollständiger Kostenersatz entsprechend<br />

<strong>des</strong> Konnexitätsprinzips vorgesehen wird.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Karl-Ludwig Böttcher

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!