27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landtag Brandenburg P-AI 5/47-2 S. 45<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Vorsitzende:<br />

Vielen Dank, Herr Hornauf. Jetzt bitte Herr Schmidt-Wottrich.<br />

Herr Jörg Schmidt-Wottrich (SWKH - Rechtsanwälte):<br />

Ich möchte mich auf drei Fragenkomplexe, die ich <strong>für</strong> wesentlich halte, beschränken<br />

(Anlage 18). Die erste Frage betrifft die Verfassungsgemäßheit <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong><br />

zeitlichen Obergrenze <strong>für</strong> den Vorteilsausgleich, wie es in <strong>der</strong> Gesetzesvorlage heißt.<br />

Die zweite Frage: Wäre auch eine höhere Verjährungshöchstfrist - diskutiert wird Ende<br />

2020 - verfassungsgemäß? Die dritte Frage betrifft die auch vom Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht<br />

ins Spiel gebrachten Alternativen; gibt es Alternativen zu <strong>der</strong> Regelung?<br />

Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht hat den Vertrauensschutz <strong>des</strong> Einzelnen neu in den<br />

Mittelpunkt gestellt. D<strong>am</strong>it ist zu den zwei bisher bestehenden Grundsätzen -<br />

Rechtsstaatlichkeit, Gleichheitsgebot - ein weiterer Grundsatz hinzugekommen, <strong>der</strong><br />

sich aus <strong>der</strong> freien Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit nach Artikel 2 GG ergibt. Die unbestritten<br />

durch alle Instanzen geltenden Grundsätze <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit und Abgabenerhebung<br />

- dass es grundsätzlich erst einmal keinen Vertrauensschutz gibt, dahingehend,<br />

dass niemand hoffen kann, einen Abgabenbescheid zu bekommen, dass<br />

Satzungen mit Rückwirkung erlassen werden können, im Laufe <strong>der</strong> Verfahren Bescheide<br />

heilen können -, sind nicht angetastet worden, aber es ist ein neuer Grundsatz<br />

hinzugekommen: <strong>der</strong> <strong>der</strong> Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit: Er<br />

muss jetzt vom Gesetzgeber bei <strong>der</strong> Abwägung berücksichtigt werden.<br />

Dazu muss sich <strong>der</strong> Gesetzgeber die soziale Lebenswirklichkeit im Land Brandenburg<br />

und die Rechtswirklichkeit vor Augen führen. Wir alle kennen diese Wirklichkeit.<br />

Sie ist auf <strong>der</strong> einen Seite durch hohe Rechtssicherheit gekennzeichnet; Fragen <strong>der</strong><br />

Abgabenerhebung sind in Brandenburg höchstrichterlich entschieden und durchkonjugiert.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite haben wir Massenklagen, Bürgerinitiativen und ein zum<br />

Teil nahe 100 % gehen<strong>des</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsaufkommen bei den Aufgabenträgern. Ich<br />

möchte behaupten, dass kein im Land Brandenburg ansässiger Grundstückseigentümer<br />

von einer Abgabenerhebung überrascht ist. Die Fragen <strong>der</strong> Altanliegerproblematik<br />

und <strong>der</strong> grundsätzlichen Heranziehung dürften jedem hier ansässigen Hauseigentümer<br />

bekannt sein - höchstens vielleicht nicht jedem, <strong>der</strong> von Bayern nach<br />

Brandenburg gezogen ist.<br />

Die Diskussion ist zum Teil überhitzt. Sie wird seit Jahrzehnten geführt: lokal, regional,<br />

überregional. Bei mir war sogar das ZDF und hat den Beitrag dann aber nicht<br />

gesendet; ich war wahrscheinlich zu provokant. Mit den Worten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichtes<br />

ausgedrückt sei hier niemand dauerhaft im Unklaren, ob er noch mit<br />

Belastungen rechnen muss. Das ist sozusagen <strong>der</strong> Grundsatz, den das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht<br />

aufgestellt hat. Es ist eher genau das Gegenteil <strong>der</strong> Fall: Der Wi<strong>der</strong>stand<br />

gegen eine Veranlagung ist <strong>des</strong>halb so groß, weil je<strong>der</strong> Bürger weiß, dass er<br />

noch einen Bescheid bekommt, aber die Hoffnung hegt, dass er möglicherweise davonkommt.<br />

Unter „Bürger“ verstehe ich natürlich auch Unternehmen, also alle, die als<br />

Grundstückseigentümer und Bescheidempfänger infrage kommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!