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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter<br />

Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg<br />

abgestufte Anhebung <strong>der</strong> Pensionsalter sachlich begründet wäre. Es erschließt sich bereits<br />

nicht, dass Be<strong>am</strong>te <strong>des</strong> gehobenen Dienstes, die im Vergleich zu Be<strong>am</strong>ten <strong>des</strong> mittleren<br />

Dienstes nach <strong>der</strong> Funktionsbeschreibung höhere Verantwortung <strong>für</strong> komplexere und<br />

schwierigere Aufgaben mit höheren psychischen Belastungen wahrzunehmen haben,<br />

hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Belastungen jedoch schlechter behandelt werden. Sowohl<br />

im Bereich <strong>der</strong> Schutzpolizei, also auch in <strong>der</strong> Kriminalpolizei gibt es hinsichtlich <strong>der</strong><br />

gesundheitlichen Belastung keinen erkennbaren Unterschied zwischen Wachtmeistern und<br />

Kommissaren, und zwar auch außerhalb <strong>des</strong> WWD. Auf Funkwagen fahren Wachtmeister und<br />

Kommissare gemeins<strong>am</strong> Streife, bei <strong>der</strong> Kriminalpolizei ermitteln Wachtmeister und<br />

Kommissare gemeins<strong>am</strong>; die unterschiedliche Laufbahnzuordnung ist demnach völlig<br />

irrelevant.<br />

Ausdruck <strong>der</strong> fehlenden Relevanz ist u. a. auch, dass es unter den geregelten<br />

Voraussetzungen möglich ist, nach erfolgreichem Absolvieren eines Halbjahreslehrganges in<br />

den gehobenen Dienst aufzusteigen.<br />

Zum an<strong>der</strong>en wird sich die beabsichtigte Differenzierung <strong>der</strong> Pensionsaltersgrenzen im<br />

Vollzugsbereich gerade auf den Bestand <strong>der</strong> Kriminalpolizei (<strong>der</strong> sich zum großen Teil aus<br />

Personal <strong>des</strong> gehobenen Dienstes zus<strong>am</strong>mensetzt) nachteilig auswirken und die notwendige<br />

Verjüngung ihres Personalbestan<strong>des</strong> erschweren. Zudem ist ein „Auseinan<strong>der</strong>driften" o<strong>der</strong><br />

gar Aufspalten von Schutzpolizei und Kriminalpolizei zu verhin<strong>der</strong>n. Dem ist nicht nur durch<br />

an<strong>der</strong>e, außerhalb <strong>des</strong> Versorgungsrechts liegende Strukturanreize entgegenzuwirken. Als<br />

notwendig erweist sich vielmehr auch <strong>für</strong> die Übergangsphase eine einheitliche<br />

Pensionsaltersgrenze, insbeson<strong>der</strong>e zwischen mittlerem und gehobenem<br />

Polizeivollzugsdienst.<br />

6. Der BDK kritisiert weiter, dass <strong>der</strong> nun vorgelegte Entwurf die tatsächliche<br />

gesundheitliche Belastung <strong>der</strong> Kriminalpolizisten nicht wirklichkeitsnah wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />

Bekanntermaßen belegen wissenschaftliche Untersuchungen (u. a. Prof. Dr. H.-J. Rothe,<br />

Universität Potsd<strong>am</strong>, in seiner Studie: „Komplexe Arbeits- und Belastungsanalyse bei <strong>der</strong><br />

Polizei <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg"), dass die ausgeprägtesten und zahlreichsten Beschwerden<br />

nicht in <strong>der</strong> Gruppe <strong>des</strong> Wach- und Revierdienstes, son<strong>der</strong>n bei den Beschäftigten <strong>der</strong> Kripo<br />

zu finden sind. Denn während bei <strong>der</strong> Schutzpolizei das Schichtende wirklich Feierabend<br />

bedeutet, nehmen Kriminalbe<strong>am</strong>te ihre Vorgänge im übertragenen Sinne mit nach Hause. Sie<br />

Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg Seite 1 3

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