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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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STÄDTE- UND GEMEINDEBUND<br />

BRANDENBURG<br />

1— Städte- und Gerreindebund Brandenburg, Stegbenennst. 4, 14452 Potsd<strong>am</strong><br />

Landtag Brandenburg<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Haushalt und Finanzen<br />

Der Vorsitzende<br />

Herr Ludwig Burkardt, MdL<br />

per eMail:<br />

L annegret.markowski@landtag.brandenburg.del<br />

Der Geschäftsführer<br />

Stephonsonstraße 4<br />

14482 Potsd<strong>am</strong><br />

Telefon: 03 31 17 43 51-0<br />

Telefax: 03 31 77 43 51-33<br />

E-Mail: mail@stgb-brandenburg.de<br />

Internet: http://www.stgb-brandenburg.de<br />

Datum: 2013-10-15<br />

Aktenzeichen: 025-03<br />

Auskunft erteilt: Joachim Grugel<br />

Anhörung zu dem Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung - Gesetz zur Neuregelung <strong>des</strong><br />

brandenburgischen Besoldungsrechts und <strong>des</strong> brandenburgischen Be<strong>am</strong>tenversorgungsrechts<br />

(Drucksache 5/7742,2. Neudruck)<br />

Sehr geehrter Herr Vorsitzen<strong>der</strong>,<br />

sehr geehrte D<strong>am</strong>en und Herren Abgeordnete,<br />

vielen Dank <strong>für</strong> die Übermittlung <strong>des</strong> oben genannten Gesetzentwurfs und <strong>für</strong> Ihre d<strong>am</strong>it verbundene<br />

Einladung zur Anhörung im Ausschuss <strong>für</strong> Haushalt und Finanzen <strong>am</strong> 17.10.2013, an<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong> hier im Hause zuständige Referatsleiter, Herr Joachim Grugel, teilnehmen wird.<br />

Vorab <strong>der</strong> Anhörung geben wir Ihnen im Folgenden unsere Einschätzung zum Gesetzentwurf<br />

und gehen d<strong>am</strong>it zugleich auf die uns übermittelten Fragen ein, <strong>der</strong>en Antworten wir in <strong>der</strong><br />

Anhörung mit hervorheben werden:<br />

Einleitung:<br />

Grundsätzlich sehen wir die bun<strong>des</strong>weite Fortentwicklung <strong>des</strong> öffentlichen Dienstrechts und<br />

d<strong>am</strong>it verbunden auch die bun<strong>des</strong>weite Fortentwicklung <strong>des</strong> Besoldungs- und Versorgungsrechts<br />

äußerst kritisch:<br />

Das ehemals im ges<strong>am</strong>ten Bun<strong>des</strong>gebiet einheitliche öffentliche Dienstrecht zersplittert zunehmend<br />

und dies nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht. Bislang galt <strong>für</strong> die Gesetzgebung<br />

das Gebot, Rechtsvorschriften nur unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gemeins<strong>am</strong>en Belange<br />

aller Dienstherrn zu schaffen. Dieses Gebot droht, gegenstandslos zu werden. Es droht<br />

ein Recht, das nur noch <strong>für</strong> den jeweiligen Dienstherrn gilt, n<strong>am</strong>entlich <strong>für</strong> den Bund, <strong>für</strong> die<br />

drei Stadtstaaten und <strong>für</strong> die 13 Flächenlän<strong>der</strong> und d<strong>am</strong>it einhergehend ein von Bun<strong>des</strong>land zu<br />

Bun<strong>des</strong>land unterschiedliches Recht im Bereich aller kommunalen Dienstherrn. Dies erachten<br />

wir insbeson<strong>der</strong>e aus zwei Gründen <strong>für</strong> höchst problematisch:<br />

Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse, Potsd<strong>am</strong> (BLZ 160 500 00) Konto-Nr. 350 222 1501; S 7 (Haltestelle Babelsberg); Tr<strong>am</strong> 94, 45 (Haltestelle Wattstraße)

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