27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-12—<br />

Wir erwarten <strong>des</strong>halb die Aufnahme <strong>des</strong> vorstehend vorgeschlagenen Absatzes 4 in das Gesetz<br />

und stehen bei Bedarf <strong>für</strong> weitergehende Erläuterungen, insbeson<strong>der</strong>e zu den bereits in <strong>der</strong><br />

kommunalen Praxis erprobten Verfahren, gerne zur Verfügung.<br />

N.N. Nicht vorgesehene Zulage <strong>für</strong> die Wahrnehmung befristeter Funktionen:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen bei den kommunalen Dienstherrn regen wir dringend<br />

an,<br />

den <strong>der</strong>zeitigen Regelungsinhalt <strong>des</strong> § 45 BBesG in das BbgBesG<br />

zu überführen und d<strong>am</strong>it die <strong>der</strong>zeit bestehende Rechtslage beizubehalten.<br />

Es mag sein, dass diese Zulage im Lan<strong>des</strong>dienst keine praktische Relevanz mehr hat. Es kann<br />

aber nicht sein, dass das Land zugleich die Belange <strong>der</strong> Städte, Gemeinden und Ämter ausblendet<br />

und d<strong>am</strong>it vernachlässigt. Die Zulage <strong>für</strong> die Wahrnehmung befristeter Funktionen ist<br />

<strong>für</strong> die Kommunen aufgrund ihres Personalbedarfs im Falle einer Vakanz unverzichtbar.<br />

Wir halten es <strong>des</strong>halb <strong>für</strong> nicht hinnehmbar, dass auf kommunaler Ebene nur <strong>des</strong>halb nicht<br />

funktionsgerecht besoldet werden darf, weil aufgrund <strong>der</strong> Personalentwicklung auf Lan<strong>des</strong>ebene<br />

Personalentscheidungen getroffen werden können, die den Kommunen aufgrund ihres Personalkörpers<br />

bei ihrem signifikant geringeren Verbe<strong>am</strong>tungsgrad unmöglich sind. Dieses drohende<br />

Defizit kann nur durch die Beibehaltung <strong>der</strong> jetzigen Rechtslage überwunden werden,<br />

worum wir ausdrücklich bitten.<br />

Zu § 44 Zulage <strong>für</strong> die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes:<br />

Wir begrüßen vom Grundsatz her, dass <strong>der</strong> Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung nunmehr eine<br />

Nachfolgeregelung <strong>für</strong> § 46 BBesG enthält, die wir im bisherigen Verfahren ausdrücklich genauso<br />

angeregt hatten, wie eine Nachfolgeregelung <strong>für</strong> § 45 (siehe vorstehend).<br />

Allerdings ist die Nachfolgeregelung mit so vielen Einschränkungen verbunden, die sich zudem<br />

nur auf den Lan<strong>des</strong>dienst beziehen, dass sie <strong>für</strong> die Städte, Gemeinden und Ämter praktisch<br />

ausgeschlossen ist. In Fällen <strong>der</strong> Vakanz o<strong>der</strong> in Fällen von Umständen, die eine Beför<strong>der</strong>ung<br />

trotz Beför<strong>der</strong>ungswillen <strong>des</strong> Dienstherrn ausschließen, soll in Zukunft die Zahlung <strong>der</strong><br />

Zulage nicht mehr möglich sein. Dies halten wir <strong>für</strong> nicht hinnehmbar und regen <strong>des</strong>halb an,<br />

im vorgesehenen Abs. 1 Satz 2 die Worte „aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung" und<br />

zudem den in Absatz 2<br />

entfallen zu lassen.<br />

D<strong>am</strong>it würde eine generelle Regelung <strong>für</strong> alle Son<strong>der</strong>fälle geschaffen, die sowohl im Lan<strong>des</strong>dienst<br />

als auch im kommunalen Dienst relevant sein können, ohne dabei das Ziel <strong>des</strong> Gesetzgebers,<br />

in erster Linie Beför<strong>der</strong>ungsumgehungen in <strong>der</strong> Praxis unterbinden zu wollen, einzuschränken.<br />

Auch diesbezüglich stehen wir zur weiteren Begründung und Ausführung von Son<strong>der</strong>fällen<br />

in <strong>der</strong> Praxis gerne zur Verfügung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!