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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 8<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

dem Vorbild <strong>der</strong> Gesetzentwürfe <strong>des</strong> Finanzministeriums. Rechtlich ist das weniger<br />

bedeutend, ich führe das <strong>des</strong>halb aus, weil ich auf die Reform im Allgemeinen überleiten<br />

möchte.<br />

Sie als Landtagsabgeordnete haben höhere Kompetenzen erhalten, und diese Kompetenzen<br />

haben Sie gegenüber dem Bund im Besoldungs- und Versorgungsrecht<br />

eingefor<strong>der</strong>t. Nun haben Sie die Kompetenz - nicht nur Sie, son<strong>der</strong>n auch die an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>, 16 Län<strong>der</strong> plus Bund -, und es wird ein Gesetz entstehen, mit dem Sie<br />

und auch viele Ministerialbe<strong>am</strong>tinnen und -be<strong>am</strong>te, unsere Kollegen aus an<strong>der</strong>en<br />

Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n sich und auch wir uns werden befassen müssen. Durch diese Fö<strong>der</strong>alismusreform<br />

ist ein Wust an Mehrarbeit - um es verkürzt auszudrücken - entstanden,<br />

mit - jetzt komme ich auf die Gesetzentwürfe zurück - Einzelregelungen, die<br />

scheinbar Flexibilität und Mo<strong>der</strong>nität zeigen, weil man weiterentwickeln möchte und<br />

das mo<strong>der</strong>n findet, an<strong>der</strong>erseits jedoch gleichzeitig Flexibilität einschränken. Denn<br />

wenn je<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>land und je<strong>der</strong> Stadtstaat und <strong>der</strong> Bund selbst ein eigenes Recht<br />

ausgestaltet, das nicht mit den Regelungen in den an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n vergleichbar ist,<br />

man jedoch einen Wechsel zwischen den Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n ermöglichen will, muss<br />

man das in Son<strong>der</strong>wechselvorschriften definieren, auf die die an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>um reagieren müssen. Das heißt, jede Reform in dieser Hinsicht ist ein Schritt<br />

gegen Flexibilität und gegen Dienstherrenwechsel und nicht da<strong>für</strong>, und es ist - das<br />

habe ich in unserer Stellungnahme beson<strong>der</strong>s ausgeführt - aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Dienstherren<br />

eine gute Reform - darauf hat auch Herr Dr. Obermann hingewiesen -, <strong>für</strong> den<br />

Lan<strong>des</strong>dienst auf die Probleme einzelner Personen, einzelner Laufbahnen und die<br />

Bedürfnisse von Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten in Bezug auf Wechsel in den Laufbahnund<br />

Karrieremöglichkeiten auf <strong>der</strong> einen Seite und die Dienstherrenbedürfnisse bei<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Aufgabenstruktur, in <strong>der</strong> Personalstruktur mit dem vorhandenen<br />

Personal reagieren zu können, ist das an<strong>der</strong>e. Da<strong>für</strong> ist es perfekt - „perfekt“ ist<br />

jetzt vielleicht ein bisschen übertrieben, das ist mir so herausgerutscht. Besser ausgedrückt:<br />

Da<strong>für</strong> ist diese Reform im Laufbahnrecht aus unserer Sicht vollkommen<br />

geeignet.<br />

Sie berücksichtigt jedoch „nur“ die Dienstherrenbedürfnisse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Aber was<br />

machen wir mit dem Be<strong>am</strong>ten, <strong>der</strong> flügge geworden und in ein an<strong>der</strong>es Bun<strong>des</strong>land,<br />

zum Beispiel nach Sachsen-Anhalt - da ist es möglich -, auf eine A15-Stelle im gehobenen<br />

Dienst o<strong>der</strong> auf eine A12-Stelle im mittleren Dienst gegangen ist - so flexibel<br />

ist es dort ausgestaltet - und dieses - früher so schön im Be<strong>am</strong>tenrecht genannte -<br />

Lan<strong>des</strong>kind zurück nach Brandenburg gehen will? Das ist nach unserem Recht nicht<br />

möglich, das Lan<strong>des</strong>kind kann nicht zurückkommen. Das ist nur ein Beispiel; ich<br />

könnte viele weitere Beispiele nennen. Ich will nur d<strong>am</strong>it nur verdeutlichen, dass sich<br />

das Be<strong>am</strong>tenrecht fortentwickelt, bis es keines mehr ist - das ist meine feste Überzeugung<br />

-, und das vor dem Hintergrund, dass Neiddebatten, sachwertfremde Erwägungen,<br />

Besitzstandsregelungen und <strong>der</strong>gleichen mehr mitbetrachtet werden.<br />

Ein weiteres Beispiel dazu: Das neue Be<strong>am</strong>tenrecht soll unter <strong>der</strong> Überschrift<br />

„Dienstherrenwechsel“ ermöglichen - das darf auch gern so sein -, dass Lan<strong>des</strong>bedienstete<br />

künftig unter einer Besitzstandsregelung, nämlich <strong>des</strong> Ruhens <strong>des</strong> eigenen<br />

Be<strong>am</strong>tenverhältnisses, in den kommunalen Wahldienst gehen können, um nach Abschluss<br />

dieses Wahldienstes zurückzukehren. So ist es auch <strong>für</strong> Minister vorgese-

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