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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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In diesem Zus<strong>am</strong>menhang ist ergänzend anzuführen, dass die Anhebung <strong>der</strong><br />

Lebensarbeitszeit <strong>für</strong> Be<strong>am</strong>te auf 67 Jahre nur eine Eins-zu-eins-Übertragung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

GRV beschlossenen Maßnahmen darstellt, jedoch keine wirkungsgleiche. Denn auch wenn<br />

offiziell keine geson<strong>der</strong>ten Sterbetafeln <strong>für</strong> Be<strong>am</strong>te veröffentlicht werden, hat statistisch<br />

betrachtet ein heute 65-jähriger Be<strong>am</strong>ter eine um etwa zwei Jahre längere<br />

Restlebenserwartung als die Ges<strong>am</strong>tbevölkerung. Daher müsste die Regelaltersgrenze<br />

eigentlich auf 68 Jahre erhöht werden, um tatsächlich eine wirkungsgleiche Übertragung<br />

zu erreichen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite wären dann aber auch die Abschläge <strong>für</strong> einen<br />

früheren Eintritt in den Ruhestand von aktuell 3,6 Prozent pro Jahr zu verän<strong>der</strong>n. Diese<br />

wurden <strong>für</strong> die Gesetzliche Rentenversicherung auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> fiskalischen Neutralität<br />

berechnet. Aufgrund <strong>der</strong> längeren Lebenserwartung <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>ten sollten die<br />

Versorgungsabschläge niedriger sein. Die politische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz einer<br />

<strong>der</strong>art differenzierten Betrachtungsweise ist allerdings äußerst unsicher.<br />

Um dieser höheren Lebenserwartung Rechnung zu tragen, könnte die Erhöhung <strong>der</strong><br />

Regelaltersgrenze auch beschleunigt eingeführt werden, etwa indem man bis zum Jahr<br />

2020 jährlich das Pensionsalter um drei Monate anhebt. Für alle Be<strong>am</strong>ten, die 1955 und<br />

später geboren sind, würde dann bereits die Altersgrenze von 67 Jahren gelten. Aufgrund<br />

<strong>des</strong> Aufbaus <strong>der</strong> brandenburgischen Be<strong>am</strong>tenpopulation bleiben die zusätzlichen<br />

Einspareffekte dieser weitergehenden Reform in überschaubarem Rahmen. Mittelfristig<br />

werden sie zudem auch wie<strong>der</strong> vollständig verschwinden, da auch im Grundmodell ab<br />

2029 <strong>für</strong> alle Zugangspensionäre die höhere Regelaltersgrenze gilt.<br />

Auch wenn die Erhöhung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze auf 67 Jahre grundsätzlich eine richtige<br />

Maßnahme darstellt und zu be<strong>für</strong>worten ist, löst sie alleine nicht das grundsätzliche<br />

Problem steigen<strong>der</strong> Versorgungsausgaben. Um eine deutliche Dämpfung <strong>des</strong> Anstiegs <strong>der</strong><br />

Pensionsausgaben zu erreichen, sollte über die Übertragung <strong>des</strong> Nachhaltigkeitsfaktors<br />

auf die Be<strong>am</strong>tenversorgung diskutiert werden. Dieser ist Teil <strong>der</strong> Rentenanpassungsformel<br />

<strong>der</strong> Gesetzlichen Rentenversicherung und bildet, vereinfacht gesagt, das Verhältnis von<br />

Beitragszahlern und Leistungsempfängern ab. Wenn es immer mehr<br />

Rentenleistungsbezieher im Verhältnis zu immer weniger Beitragszahlern gibt, sorgt er<br />

ceteris paribus <strong>für</strong> eine Verringerung <strong>des</strong> aktuellen Rentenwertes, <strong>der</strong> Grundlage <strong>für</strong> die<br />

Rentenberechnung ist. Entsprechende Analysen zeigen, dass in <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tenversorgung<br />

von einem Nachhaltigkeitsfaktor im Vergleich zu einer Erhöhung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze<br />

eine deutlich größere finanzielle Entlastungswirkung ausgeht.<br />

Außerdem besteht bei <strong>der</strong> Berücksichtigung von Ausbildungszeiten an Universitäten und<br />

Fachhochschulen <strong>der</strong>zeit noch eine Ungleichbehandlung von Be<strong>am</strong>ten und Versicherten<br />

<strong>der</strong> Gesetzlichen Rentenversicherung. Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz sorgte im Jahr 2004<br />

da<strong>für</strong>, dass nach einer Übergangszeit ab dem Jahr 2009 Ausbildungszeiten an

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