27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Geän<strong>der</strong>t würde lediglich, dass einem Amtsinhaber nach Wie<strong>der</strong>wahl all diejenigen Rechte und<br />

Pflichten zukommen, die auch die übrigen Be<strong>am</strong>tengruppen haben, was insges<strong>am</strong>t im öffentlichen<br />

Interesse liegt und dies nicht nur aber auch aus Gründen <strong>der</strong> Versorgungslasten <strong>der</strong> Dienstherrn<br />

einerseits und zugleich <strong>der</strong> Versorgungsbezüge <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten auf Zeit an<strong>der</strong>erseits.<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tenverhältnisse auf Zeit<br />

Seit <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform I nutzen die Län<strong>der</strong> ihre Gesetzgebungskompetenz unter an<strong>der</strong>em<br />

auch zur Verän<strong>der</strong>ung von Statusbezeichnungen.<br />

Bezogen auf die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten auf Zeit haben wir bereits im Verfahren zur Neuordnung<br />

<strong>des</strong> LBG angeregt, die Bezeichnungen aus dem Be<strong>am</strong>tStG zu übernehmen und verwirrende<br />

o<strong>der</strong> verunsichernde Bezeichnungen zu unterlassen. Unter an<strong>der</strong>em haben wir ausgeführt, dass es<br />

beispielsweise einer Zusatzbezeichnung haupt<strong>am</strong>tlich in Verbindung mit Be<strong>am</strong>ter auf Zeit <strong>für</strong> die<br />

Funktionen <strong>der</strong> direkt und indirekt gewählten Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten auf Zeit nicht bedarf, weil<br />

diese Ämter immer im Haupt<strong>am</strong>t auszuführen sind. Offensichtlich auch wegen dieser Verwirrungen<br />

und Verunsicherungen hat sich mittlerweile die Bezeichnung Wahlbe<strong>am</strong>ter eingeführt und <strong>der</strong><br />

Entwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung sieht nun eine Legaldefinition <strong>für</strong> entsprechende Bezeichnungen<br />

vor.<br />

Diese werden nach unserer Auffassung jedoch nicht zu mehr Klarheit Uren. Das Gegenteil wird<br />

<strong>der</strong> Fall sein und dies verdeutlichen die Bezeichnungen in allen drei Reformgesetzen, die <strong>der</strong>zeit<br />

zeitgleich im parl<strong>am</strong>entarischen Verfahren beraten werden.<br />

Wir haben uns einmal die Mühe gemacht, die aktuellen Gesetzentwürfe diesbezüglich zu prüfen<br />

und haben insges<strong>am</strong>t folgende Bezeichnungen in den jeweiligen Überschriften o<strong>der</strong> in den Regelungen<br />

selber vorfinden müssen (Reihenfolge nach Länge <strong>der</strong> Bezeichnung):<br />

Be<strong>am</strong>te auf Zeit<br />

Kommunale Wahlbe<strong>am</strong>te<br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te auf Zeit<br />

Kommunale Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te auf Zeit<br />

Kommunale Wahlbe<strong>am</strong>tinnen und Wahlbe<strong>am</strong>te<br />

Kommunale Wahlbe<strong>am</strong>tinnen und Wahlbe<strong>am</strong>te auf Zeit<br />

Haupt<strong>am</strong>tliche kommunale Wahlbe<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te auf Zeit<br />

Es mag sein, dass erfahrene Verwaltungsbe<strong>am</strong>tinnen und Verwaltungsbe<strong>am</strong>te <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>dienstes,<br />

die nach <strong>der</strong> Begründung zu § 124 künftig <strong>für</strong> kommunale Wahlämter gewonnen werden sollen,<br />

den Kommunen die Gründe <strong>für</strong> diese Unterscheidungen erklären können. Wir sehen uns hierzu<br />

auch noch imstande. Sonst sehen wir jedoch niemanden mehr, die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> diese Rechtsentwicklung<br />

nachvollziehen kann.<br />

Wir regen daher dringend an, die Gesetze in dieser Hinsicht zu überarbeiten und dies im Sinne <strong>der</strong><br />

Bezeichnungen <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tStG wie folgt:<br />

Für alle allgemeingültigen Regelungen:<br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te auf Zeit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!