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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Hinzu kommt eine Belastung von Kommunen und Verbänden: Denn sind die<br />

gefor<strong>der</strong>ten Beiträge von den Bürgern nicht mehr vollstreckbar und können<br />

diese Ihre Häuser nicht mehr erhalten, werden sich in <strong>der</strong> Zukunft die<br />

Gemeinden und Verbände vermehrt um leer stehende Immobilien im Ort<br />

kümmern und <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Erhalt aufkommen müssen.<br />

Zus<strong>am</strong>menfassend<br />

meinen wir, dass <strong>der</strong> vorliegende Gesetzesentwurf<br />

kommunale Aufgabenträger einseitig begünstig.<br />

Worin liegt <strong>der</strong> Vorteil <strong>für</strong> die Bürgerinnen und Bürger?<br />

Liegt dieser in <strong>der</strong> 10 jährigen Ablaufhemmung, bei <strong>der</strong> Beibehaltung <strong>der</strong><br />

Regelungen <strong>des</strong> § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG mit dem Wörtchen „rechtswirks<strong>am</strong>"<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong> Festsetzungsfrist von vier auf fünfundzwanzig<br />

Jahre? Wir sehen im vorliegenden Gesetzentwurf nur eine einseitige<br />

Begünstigung <strong>der</strong> kommunalen Aufgabenträger und <strong>der</strong>en Rechtsbeiständen<br />

<strong>für</strong> Falschberatungen in den neunziger Jahren.<br />

Unseres Erachtens und d<strong>am</strong>it kommen wir nun abschließend zu Ihrer Frage<br />

Nummer 3, setzt <strong>der</strong> vorliegende Gesetzentwurf die Vorgaben <strong>der</strong><br />

Leitsatzentscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts nicht ansatzweise um.<br />

Der Bürger hat nach dem Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht einen Anspruch darauf,<br />

dass er disponieren kann. Dies ist jedem Brandenburger Bürger auch nach dem<br />

aktuell vorliegenden Gesetzentwurf <strong>der</strong>zeit unmöglich, wenn er jeden Tag und<br />

auch noch nach mehr als 20 Jahren mit einem Beitragsbescheid rechnen muss.<br />

Das höchste deutsche Gericht äußerte <strong>am</strong> 3. September 2013<br />

verfassungsrechtliche Zweifel <strong>am</strong> KAG Brandenburg, die <strong>der</strong> Gesetzentwurf<br />

nicht ausräumt. Wir sehen enorme weitere Belastungen auf die Bürger und<br />

Unternehmen zukommen.<br />

Wir for<strong>der</strong>n von Ihnen ein Kommunalabgabengesetz, welches den<br />

Vertrauensschutz <strong>des</strong> Bürgers ausreichend berücksichtigt und d<strong>am</strong>it das<br />

Rechtsstaatsprinzip aus <strong>der</strong> Verfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg, ohne dass<br />

Bürger und Verbände erneut mit Rechtsverfolgungskosten belastet werden.<br />

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