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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47-2 S. 48<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Herr Daniel Schiebold (Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Becker<br />

Büttner Held):<br />

Ich möchte etwas an den Anfang stellen, das viel öfter erwähnt werden müsste:<br />

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind kein Selbstzweck, son<strong>der</strong>n eine<br />

ganz wichtige Aufgabe. Wenn ich die Diskussion nicht nur im Land Brandenburg,<br />

son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland allgemein sehe, hat je<strong>der</strong> Wasserversorger<br />

und Abwasserentsorger seinen eigenen Strauß in <strong>der</strong> Entgeltthematik auszufechten.<br />

Gucken wir uns die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle an! In <strong>der</strong> Zeitung<br />

haben Sie heute die Ergebnisse <strong>der</strong> Sektorenuntersuchung <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>kartellbehörde<br />

Brandenburg gesehen. Wer privatrechtliche Wasserpreise erhebt, macht auch<br />

nicht alles richtig, hat Probleme. Es gibt Konsequenzen: In Hessen o<strong>der</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen fliehen erste Wasserversorger in die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung<br />

von Nutzungsverhältnissen. In Nie<strong>der</strong>sachsen erhebt jemand privatrechtliche Entgelte<br />

im Abwasserbereich. Die Rechtsprechung ist <strong>der</strong> Meinung: Die Preisanpassung<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage einer allgemeinen Preisanpassungsklausel kann man nicht einfach<br />

so vornehmen. Die Kosten sind da, eine Umlage dieser Entgelte funktioniert<br />

nicht. In den neuen Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n haben wir schließlich die Altanschließerthematik,<br />

auf die kein Deckel zu kriegen ist.<br />

Jetzt zum eigentlichen Thema: Was würde ich vom Gesetzgeber erwarten? Die eigentliche<br />

Diskussion zu den Altanschließern hat hier im Haus 2008/2009 stattgefunden.<br />

Man sollte sie nicht neu aufmachen. Der Gesetzentwurf trägt dem Rechnung,<br />

indem er sich auf das eigentliche Problem fokussiert. Wir dürfen aber nicht aus dem<br />

Blick verlieren, dass wir nicht nur über Altanlieger, son<strong>der</strong>n über Anschlussbeiträge<br />

und, soweit ich es sehe, auch über Erschließungsbeiträge sprechen.<br />

Was möchte ich Ihnen als wesentliche Botschaft meiner Rechtsauffassung o<strong>der</strong> Einschätzung<br />

mitgeben? Ich habe mir die Frage gestellt, ob <strong>der</strong> Gesetzgeber handeln<br />

muss. Ja, er muss handeln. Die bisherige Ausführung und Rechtsprechung in Brandenburg<br />

sagt eindeutig: Die Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichtes ist auch<br />

auf Brandenburg zu übertragen.<br />

Muss <strong>der</strong> Gesetzgeber jetzt handeln? Könnte man nicht sagen: Die Bayern haben<br />

uns das eingebrockt, jetzt gucken wir doch einmal, was die machen. Vielleicht bewegen<br />

sich ein paar an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong>, und dann entscheiden wir. - Meiner Meinung nach:<br />

Nein. Das Problem stellt sich in Brandenburg jetzt, <strong>des</strong>halb muss das Problem auch<br />

jetzt angegangen werden.<br />

Die Verjährungsregelung wurde schon ein- o<strong>der</strong> zweimal im Detail auseinan<strong>der</strong>gepflückt.<br />

Ich fange mit <strong>der</strong> allgemeinen Frist von 15 Jahren an - das ist nämlich <strong>der</strong><br />

eine Teil, und da<strong>für</strong> gibt es eigene Abwägungselemente. Der an<strong>der</strong>e Punkt ist die Anlaufhemmung:<br />

Wann laufen die 15 Jahre an?<br />

Welche Anwendungsfälle sind betroffen? Im Ausbaubeitragsrecht greift die Frist, über<br />

die wir heute diskutieren, nicht. Da haben wir eine absolute Vierjahresfrist, weil auf<br />

den Zeitpunkt <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Anlage abgestellt wird; ab da vier Jahre - dann<br />

kommt man nicht mehr heran. Reden wir über Anschlussbeiträge von einem Aufga-

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