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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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20. Welche praktischen Auswirkungen sehen Sie bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>des</strong> § 19 Abs. 2 und<br />

3 (Erstattung <strong>der</strong> Mehrbelastung durch das Land)? Mit welchen finanziellen Folgen <strong>für</strong><br />

das Land rechnet die Lan<strong>des</strong>regierung?<br />

Zu Fragesatz 1: Es wird zu massiven Streitigkeiten, auch langwierigen Klageverfahren, kommen,<br />

die die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse gerade bei ohnehin angeschlagenen Aufgabenträgern<br />

weiter verschlechtern und das ges<strong>am</strong>te Organisationsverhältnis im Land auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> betroffenen Zweckverbände zerrütten.<br />

Die Frage im Satz 2 kann hier nicht beantwortet werden. Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Ausfälle bei<br />

den hier betreuten Aufgabenträgern dürfte aber mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag<br />

zu rechnen sein.<br />

21. Welche Rechtsakte und Handlungen muß eine Gemeinde o<strong>der</strong> Zweckverband typischer<br />

Weise vollziehen, bevor eine Beitragserhebung stattfinden kann?<br />

El Schaffung wirks<strong>am</strong>en Haupt-Nerbandssatzungsrechts einschl. wirks<strong>am</strong>er Gründung<br />

ri Erstellung und fachbehördliche Genehmigung eines aktuellen stichtagsbezogenen TWVK<br />

bzw. ABK<br />

Erstellung einer Globalkalkulation, kosten- und flächenseitig nach Maßgabe TWVK/ABK<br />

und den Beitragsmaßstäben einer vollwirks<strong>am</strong>en Beitragssatzung<br />

El Erlaß einer vollwirks<strong>am</strong>en Beitragssatzung mit vollwirks<strong>am</strong>em Beitragssatz unter Beachtung<br />

<strong>des</strong> abgabenrechtlichen Junktims zur Gebührenerhebung und ohne Wi<strong>der</strong>sprüche im<br />

Anlagenbegriff zur erlassenen technischen Satzung<br />

U Grundstticksdaten- und Pflichtigenerfassung<br />

El Einbindung <strong>der</strong> Beitragserhebung in die Finanzbuchhaltung <strong>des</strong> Aufgabenträgers<br />

22.123. Welche dieser Rechtsakte und Handlungen fallen typischer Weise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, bevor/nachdem die Anschlußmöglichkeit an die Anlage besteht?<br />

Sämtliche Rechtsakte und Handlungen (siehe Beantwortung zu Frage 21.) können bereits vor<br />

Herstellung <strong>der</strong> Anschlußmöglichkeit erfolgen. Bei den sog. Altanliegern besteht in<strong>des</strong> zuerst<br />

(denklogisch) die Anschlußmöglichkeit.<br />

24. Welche dieser Rechtsakt und Handlungen fallen typischer Weise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, bevor ein Beitrag festgesetzt werden kann?<br />

Alle vg. Rechtsakte und Handlungen (siehe Beantwortung zu Frage 21.).<br />

25. Welche Rechtsakte und Handlungen fallen typischer Weise o<strong>der</strong> rechtlich zwingend<br />

in die Zeit zwischen Satzungserlaß und Abgaben festsetzung?<br />

Die Erfassung <strong>der</strong> Grundstücks- und Pflichtigendaten sowie <strong>der</strong>en Aufbereitung <strong>für</strong> die konkrete<br />

Bescheidung im Einzelfall können erst nach dem Feststellen <strong>des</strong> Satzungstextes durch<br />

die jeweilige Vertretungskörperschaft erfolgen. Dann ist die Bescheidung (Festsetzung <strong>des</strong><br />

Beitrages sowie Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgabenfor<strong>der</strong>ung) gegenüber dem Pflichtigen vorzunehmen.<br />

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