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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Der zweite Schwerpunkt <strong>des</strong> Gesetzesentwurfs behandelt die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

laufbahnrechtlichen Bestimmungen. Hier sollen die Möglichkeiten <strong>des</strong> Personaleinsatzes<br />

flexibilisiert und <strong>der</strong> Verwaltungsaufwand reduziert werden. Dabei sollen erweitere<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> einen Laufbahnwechsel geschaffen werden. Die Entscheidungen über<br />

einen Laufbahnwechsel sollen zukünftig dezentraler getroffen werden. Konkret wird <strong>der</strong><br />

Verwendungsaufstieg abgeschafft. An seine Stelle treten neue Verzahnungs- bzw.<br />

Überlappungsämter. Aufwendige Befähigungsfeststellungsverfahren entfallen im Rahmen<br />

dieser Neustrukturierung.<br />

Die Schaffung <strong>der</strong> Verzahnungs- bzw. Überlappungsämter anstelle <strong>des</strong><br />

Verwendungsaufstiegs ist positiv zu bewerten. Den Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten bieten sich<br />

zukünftig erweiterte Möglichkeiten <strong>für</strong> einen Laufbahnwechsel und d<strong>am</strong>it auch <strong>für</strong> einen<br />

Karriereaufstieg. Durch den erleichterten Laufbahnwechsel und Karriereaufstieg werden<br />

positive Leistungsanreize geschaffen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te<br />

denen ein Verwendungsaufstieg aufgrund ihrer beson<strong>der</strong>en Fachrichtung bisher verwehrt<br />

war. Durch die vielfältigeren Möglichkeiten <strong>des</strong> Laufbahnwechsels erweitern sich auch die<br />

personalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltung. Der Abbau von<br />

aufwendigen bürokratischen Verfahren sowie eine Dezentralisierung <strong>der</strong><br />

Entscheidungsprozesse sollten die Effizienz <strong>der</strong> Personalpolitik erhöhen.<br />

Der dritte Schwerpunkt <strong>des</strong> Gesetzentwurfs soll den Wechsel zwischen Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />

sowie Lan<strong>des</strong>regierung und <strong>der</strong> Kommunalverwaltung erleichtern. Konkret ist dabei<br />

angedacht, die Übernahme kommunaler Wahlämter <strong>für</strong> Lan<strong>des</strong>be<strong>am</strong>tinnen und<br />

Lan<strong>des</strong>be<strong>am</strong>ten attraktiver zu gestalten. Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te die ein kommunales<br />

Wahl<strong>am</strong>t auf Zeit antreten, werden zukünftig nicht mehr entlassen, son<strong>der</strong>n ihre Rechte und<br />

Pflichten ruhen lediglich während ihrer Tätigkeit in dem kommunalen Wahl<strong>am</strong>t.<br />

Die Attraktivität von kommunalen Wahlämtern <strong>für</strong> Lan<strong>des</strong>be<strong>am</strong>tinnen und Lan<strong>des</strong>be<strong>am</strong>ten<br />

wird durch die Möglichkeit einer Rückkehr in ihr früheres Amt gestärkt. Den Be<strong>am</strong>tinnen und<br />

Be<strong>am</strong>ten wird eine sichere Rückfallposition eingeräumt. Die Erleichterung <strong>des</strong> Wechsels<br />

zwischen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltung bzw. <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung und <strong>der</strong> Kommunalverwaltung ist<br />

generell positiv zu bewerten. Durch den Erfahrungs- und Wissenstransfer kann die<br />

Verwaltungseffizienz gesteigert werden. Die Personalpolitik muss aber da<strong>für</strong> Rechnung<br />

tragen, dass ruhende Stellen zeitnah übernommen werden und bei <strong>der</strong> Rückkehr <strong>der</strong><br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten die Stellen nicht doppelt besetzt sind.

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