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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Seite 5/6<br />

bestehen.<br />

Zu Frage 16.<br />

Die unter Frage 9. aufgezeigten Handlungsfel<strong>der</strong> könnten nur verzögert und mit geringeren<br />

Ressourcen in Angriff genommen werden.<br />

Investitionsengpässe können auftreten, Darlehenstilgungen verzögern sich und höhere<br />

Gebühren könnten beschlossen werden.<br />

Zu Frage 17.<br />

Diese Sachlage ist bereits gegeben. Die Gesetzesän<strong>der</strong>ung wird darauf m.E. keinen<br />

signifikanten Einfluss haben.<br />

Zu Frage 18.<br />

Der Anreiz <strong>für</strong> Wi<strong>der</strong>spruchs-und/o<strong>der</strong> Klageverfahren wird zunehmen. Einzelklagen aber<br />

mehr noch koordiniertes Vorgehen von Bürgerinitiativen sind absehbar.<br />

Zu Frage 19.<br />

Der Rechtsfrieden wird meines Erachtens eher geschwächt, aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen neuen<br />

Angriffspunkte <strong>für</strong> Klagen, z.B. im Zus<strong>am</strong>menhang mit Bescheidung auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

rechtsunwirks<strong>am</strong>er Satzungen o<strong>der</strong> mit § 19 Abs. 2.<br />

Zu Frage 20.<br />

Die praktischen Auswirkungen bei <strong>der</strong> Anwendung von § 19 Abs. 2 können weitere<br />

Verzögerungen bei <strong>der</strong> Beitragserhebung und Klagen von Aufgabenträgern wegen<br />

Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (einerseits Aufgabenträger, die Beiträge erhoben<br />

haben, an<strong>der</strong>erseits Aufgabenträger die Steuergel<strong>der</strong> <strong>für</strong> den gleichen Sachverhalt<br />

empfingen) nach sich ziehen.<br />

Darüber hinaus werden die laufenden Kosten (Betriebskosten) <strong>der</strong> Aufgabenträger, die gern.<br />

§ 19 Abs. 2 verfahren, ansteigen. Die Gründe da<strong>für</strong> liegen in zusätzlichen Leistungen (die die<br />

Verbände beauftragen werden) von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und an<strong>der</strong>en<br />

Beratern, die die Inanspruchnahme von § 19 Abs. 2 vom jeweiligen Aufgabenträger<br />

legitimieren müssen.<br />

Die finanziellen Folgen <strong>für</strong> den Lan<strong>des</strong>haushalt sind schwer abschätzbar. M.E. wird ein<br />

Betrag in zweistelliger EUR — Millionenhöhe an zusätzlichen Belastungen auf den<br />

Lan<strong>des</strong>haushalt zukommen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Aufgabenträger versuchen<br />

werden, Mitnahmeeffekte zu realisieren.<br />

Zu Frage 21.<br />

Rechtsakte und Handlungen vor Beitragserhebung: Nachweis einer rechtssicheren<br />

Verbandssatzung, Erarbeitung <strong>der</strong> Kalkulationsgrundlagen (Abwasserbeseitigungskonzept —<br />

ABK -beraten, beschließen und aktualisieren, Grundstücksdaten erfassen und digital<br />

aufbereiten, Investitionsaufwendungen beraten und mittels LAWA —Kosten —<br />

Vergleichsrechnung bewerten, Investitionsauswahl treffen und beschließen,<br />

Beitragskalkulation erarbeiten, Beitragskalkulation in Verbandsvers<strong>am</strong>mlung beraten und<br />

beschließen, Gebührenfähigen Investitionsaufwand n<strong>am</strong>haft machen, weitere<br />

Datengrundlagen <strong>der</strong> Gebührenkalkulation erarbeiten, Gebührenkalkulation erstellen,<br />

Gebührenkalkulation in <strong>der</strong> Verbandsvers<strong>am</strong>mlung beraten und beschließen, Beratung und<br />

Beschluss <strong>der</strong> Beitrags- und Gebührensatzungen in <strong>der</strong> Verbandsvers<strong>am</strong>mlung, Anzeige <strong>der</strong><br />

Kalkulationen bei <strong>der</strong> zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde, Veröffentlichung <strong>der</strong><br />

Gebühren- und Beitragssatzung im gebotenen Veröffentlichungsorgan.

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