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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Ferner ist es so, dass Kommunen und Verbände als auch Gerichte und <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber zahlreich von juristischen Kollegen und Rechtsanwaltskanzleien<br />

aus Westdeutschland unterstützt worden sind, die Ostdeutschland als den<br />

neuen Markt wohlwollend annahmen. Es waren mithin seit <strong>der</strong> Wende<br />

Experten im bun<strong>des</strong>deutschen Recht in Brandenburg tätig, die die Verbände bei<br />

den Verbandsgründungen und Satzungen nach Lan<strong>des</strong>recht juristisch beraten<br />

haben. Es besteht mithin <strong>für</strong> eine solche Frist keinerlei Rechtfertigung.<br />

Zur konkret vorgeschlagenen Fristlänge im Gesetzentwurf möchten wir uns aus<br />

verfassungsrechtlichen Gründen nicht äußern.<br />

In Frage 18 und 19 fragen Sie nach <strong>der</strong> möglichen Ausweitung von<br />

Streitigkeiten durch den vorliegenden Gesetzentwurf und nach <strong>der</strong> Stärkung<br />

o<strong>der</strong> Schwächung <strong>des</strong> Rechtsfriedens.<br />

Beide Fragen lassen sich schnell beantworten. Der vorliegende Gesetzentwurf<br />

wird we<strong>der</strong> Rechtssicherheit noch Rechtsfrieden bringen. Im Gegenteil:<br />

Rechtsstreite werden zunehmen.<br />

Traurig ist nur, dass <strong>der</strong> Leidtragende zunächst <strong>der</strong> Bürger ist. Er muss erneut<br />

alle Instanzen vor Gericht ausschöpfen und in Vorleistung gehen, um zu seinem<br />

Recht zu kommen, etwa durch ein Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichtsurteil. Aus diesem<br />

Grund konnte auch das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht <strong>am</strong> 3. September 2013 die<br />

Regelungen <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg nicht<br />

gleich <strong>für</strong> nichtig erklären (AZ: 1 BvR 1282/13).<br />

Durch den Gesetzentwurf werden also erhebliche Rechtsverteidigungskosten<br />

auf die Bürger zukommen, aber auch - meine D<strong>am</strong>en und Herren - auf<br />

Verbände und Kommunen. Denn, werden rechtswidrige Bescheide auf <strong>der</strong><br />

Grundlage eines nicht verfassungskonformen Kommunalabgabengesetzes<br />

aufgehoben und dazu wird es irgendwann einmal kommen, so müssen<br />

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