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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Lan<strong>des</strong>wasserverbandstag Brandenburg e. V.<br />

Seite 9 zum Schreiben vom 18.10.2013<br />

Wir rechnen mit erheblichen finanziellen Folgen <strong>für</strong> das Land, denn wir <strong>für</strong>chten, dass<br />

eine große Zahl von Aufgabenträgern unverschuldet nicht in <strong>der</strong> Lage sein wird, rechtzeitig<br />

bis zum 31.12.2015 die Altanschließer zu veranlagen. Eine genaue Zahl können<br />

wir hier nicht nennen, allerdings dürften sich die Zahlungen im mittleren zweistelligen<br />

Bereich bewegen, gegebenenfalls auch schon den dreistelligen Bereich erreichen.<br />

21. Welche Rechtsakte und Handlungen muss eine Gemeinde o<strong>der</strong> Zweckverband<br />

typischerweise vollziehen, bevor eine Beitragserhebung stattfinden kann (Anlagenplanung,<br />

Grundstückserfassung, Kostenschätzung, Grundstückserfassung)?<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine Beitragserhebung ist die Kalkulation, die zu einem kalkulierten<br />

Beitragssatz führt, <strong>der</strong> dann in <strong>der</strong> Satzung verankert wird. Dazu ist es erfor<strong>der</strong>lich,<br />

den beitragsfähigen und -pflichtigen Aufwand sowie die beitragspflichtigen Grundstücke<br />

zu erfassen (Merksatz: Aufwand und Flächen müssen sich entsprechen.). Dies<br />

nimmt eine erhebliche Zeit in Anspruch, da auch die politischen Gremien (Verbandsvers<strong>am</strong>mlung<br />

bzw. Gemeindevertretervers<strong>am</strong>mlung etc.) zu beteiligen sind.<br />

22. Welche dieser Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, bevor die Anschlussmöglichkeit an die Anlage besteht?<br />

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, allerdings sind <strong>für</strong> die Beitragserhebung<br />

kumulativ zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Das Vorhandensein einer rechtmäßigen<br />

Satzung (§ 8 Abs. 7 S. 2 KAG) sowie die Anschlussmöglichkeit.<br />

Es gibt durchaus Fälle, in denen die Anschlussmöglichkeit vorhanden ist, während die<br />

rechtmäßige Satzung noch lange nicht erstellt ist.<br />

23. Welche dieser Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, nachdem die Anschlussmöglichkeit an die Anlage besteht?<br />

Siehe Antwort auf Frage 22.<br />

24. Welche diese Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, bevor ein Beitrag festgesetzt werden kann?<br />

Siehe Antwort auf Frage 22.

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