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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Lan<strong>des</strong>wasserverbandstag Brandenburg e. V.<br />

Seite 4 zum Schreiben vom 18.10.2013<br />

re Aufgabenträger vorhanden sind, die es unverschuldet schlichtweg nicht schaffen<br />

werden, alle Altanschließer bis zum 31.12.2015 zum Beitrag zu veranlagen. Dies hat<br />

seine Ursache zum einen in <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> Fälle, zum an<strong>der</strong>en auch in <strong>der</strong> daraus<br />

resultierenden notwendigen Abarbeitungszeit. Es stehen auch schlichtweg nicht genügend<br />

Fachleute zur Verfügung, die die Beitragsveranlagung durchführen können. Die<br />

Beitragsveranlagung hat sorgfältig zu erfolgen, schon im Interesse <strong>der</strong> einzelnen Abgabenschuldner<br />

kann hier nicht mit einem groben Raster gearbeitet werden. Je<strong>der</strong><br />

Beitragsschuldner hat Anspruch auf eine faire, rechtmäßige und, dies mag paradox<br />

klingen, bürgerfreundliche Behandlung. Dem wi<strong>der</strong>spräche es völlig, wenn jetzt aus<br />

Gründen <strong>der</strong> Zeitnot Bescheide einfach versandt würden, ohne dass diese exakt vorbereitet<br />

und geprüft wären.<br />

Als Beispiel sei, mit <strong>des</strong>sen Einverständnis, <strong>der</strong> Zweckverband KMS in Zossen genannt.<br />

Dieser Aufgabenträger <strong>der</strong> Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bemüht<br />

sich mehr als intensiv, die Altanschließerveranlagung durchzuführen. Ihm gelingt<br />

es aber nicht, eine ausreichende Zahl von Verwaltungsfachkräften zu generieren, die<br />

dann die Beitragsveranlagung durchführen. Solche Kräfte gibt es schlichtweg nicht <strong>am</strong><br />

Markt, sie stehen auch nicht kurzfristig zur Verfügung. Vielmehr müssen diese quasi<br />

selber ausgebildet werden und können nur befristet eingestellt werden. Ein Diplom-<br />

Verwaltungswirt, dem eine solche Tätigkeit übertragen wird, durchläuft ein dreijähriges<br />

Studium, es ist also schlichtweg nicht möglich, hier jemanden im ,,Schnellkurs" einzusetzen.<br />

Die Folge könnten massive Beitragsausfälle sein. Sofern Kräfte <strong>am</strong> Markt „eingekauft"<br />

werden könnten, müssten diese später wie<strong>der</strong> entlassen werden.<br />

9. Welche Wirkung hätte diesbezüglich eine Aufweitung <strong>der</strong> Verjährungsfrist<br />

auf 2020?<br />

Es würden schlichtweg fünf Jahre mehr zur Verfügung stehen, um in Ruhe die Altanschließerveranlagung<br />

durchzuführen. In diesem Zeitraum könnten dann auch Gespräche<br />

mit betroffenen Grundstückseigentümern geführt werden, wenn es Unklarheiten<br />

über die Grundstücksfläche o<strong>der</strong> auch genereller Art gibt. Eine Verlängerung <strong>der</strong> Frist<br />

bringt <strong>für</strong> niemanden Nachteile mit sich!<br />

10. Sehen Sie — das Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts berücksichtigende —<br />

Alternativen zu <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung vorgeschlagenen Regelung <strong>der</strong><br />

Verjährungsfristen?

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