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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Lan<strong>des</strong>wasserverbandstag Brandenburg e. V.<br />

Seite 6 zum Schreiben vom 18.10.2013<br />

Verbesserungsbeiträge haben mit <strong>der</strong> jetzigen Situation nichts zu tun, dies gilt auch <strong>für</strong><br />

Erweiterungsbeiträge. Man könnte Erneuerungsbeiträge heben, dies setzt jedoch die<br />

Feststellung <strong>der</strong> vollständigen erstmaligen Herstellung voraus. Hier sehen wir ebenso<br />

Probleme wie bei <strong>der</strong> Hebung <strong>der</strong> Erneuerungsbeiträge, die sich ja auf die ges<strong>am</strong>te öffentliche<br />

Einrichtung beziehen, insges<strong>am</strong>t.<br />

14. Welche Wirkung hat die „Konnexitätsklausel" im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Gesetzentwurf<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung?<br />

Eine unmittelbare Wirkung können wir hier nicht ohne Weiteres erkennen. Allerdings<br />

ist es in <strong>der</strong> Tat so, dass die Lan<strong>des</strong>regierung mit dem KAG den Aufgabenträgern die<br />

Möglichkeit (gegebenenfalls sogar die Verpflichtung) gibt, Abgaben zu erheben. Dies<br />

würde durch eine zu kurze Verjährungsfrist konterkariert.<br />

15. Welche abstrakt-rechtlichen Auswirkungen <strong>des</strong> Gesetzentwurfs <strong>für</strong> die Aufgabenträger<br />

sehen Sie bei folgenden Aspekten:<br />

a. Auf die Kalkulationen aufgrund <strong>des</strong> Zus<strong>am</strong>menhangs zwischen Beiträgen und<br />

Gebühren und die Rechtssicherheit bei <strong>der</strong> Gebührenerhebung nach einer<br />

Verjährung o<strong>der</strong> durch den Aus-/Wegfall von Beiträgen?<br />

Würden Beitragsausfälle entstehen und diese nicht durch Dritte kompensiert werden,<br />

wären Beitragsansprüche verjährt. Verjährte Beitragsansprüche erlöschen im<br />

Abgabenrecht (§ 47 A0). Erloschene Ansprüche dürfen nicht mehr geltend gemacht<br />

werden. Dies führt zur Schaffung gesplitteter Gebühren und gegebenenfalls<br />

zu Unterstützungszahlungen aus dem allgemeinen Haushalt bei Gemeinden bzw.<br />

Umlagen bei Zweckverbänden.<br />

b. Auf die Wechselmöglichkeit im Abgabenerhebungsmodell?<br />

Diese Frage impliziert <strong>für</strong> uns den Ansatz, auf ein reines Gebührenmodell zu wechseln.<br />

Dies halten wir <strong>für</strong> wenig zielführend, da die Beitragserhebung den Sinn in <strong>der</strong><br />

Generationengerechtigkeit und im gerechten Ausgleich zwischen Grundstückseigentümern<br />

und Mietern hat.

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