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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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sen?) steht offensichtlich ein Anspruch gegen das Land zu, <strong>des</strong>sen Voraussetzungen<br />

sehr unbestimmt sind. Worauf beziehen sich die Mehrbelastungen, wie sind diese nachzuweisen,<br />

in welchem Umfang werden sie erstattet? Welche Anstrengungen <strong>der</strong> Gemeinden<br />

sind nötig, um ein fehlen<strong>des</strong> Verschulden belegen zu können? Wie und in welchem<br />

Umfang sollen sie ihrer Darlegungs- und Beweislast nachkommen?<br />

Den zweiten Teil <strong>der</strong> Frage kann nur die Lan<strong>des</strong>regierung beantworten, wenn hierzu<br />

überhaupt im gegenwärtigen Stadium Aussagen gemacht werden können. Ob und in welchem<br />

Umfang Härtefälle auf Seiten <strong>der</strong> Gemeinden eintreten, die zu einer Erstattungspflicht<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> führen können, hängt zunächst von den Verwaltungsabläufen <strong>der</strong> abgabenerhebenden<br />

Gemeinden, bzw. ihren Verbänden ab, in denen sie Mitglie<strong>der</strong> sind.<br />

21. Welche Rechtsakte und Handlungen muss eine Gemeinde o<strong>der</strong> Zweckverband typischerweise<br />

vollziehen, bevor eine Beitragserhebung stattfinden kann (Anlagenplanung,<br />

Grundstückserfassung, Kostenschätzung)?<br />

Ein Teil <strong>der</strong> Antwort liegt bereits in <strong>der</strong> Fragestellung:<br />

Aufstellung eines Abwasserbeseitigungs- o<strong>der</strong> Trinkwasserversorgungskonzepts,<br />

Erstellung einer sog. Globalkalkulation (Ermittlung <strong>des</strong> beitragsfähigen Aufwan<strong>des</strong><br />

und <strong>der</strong> beitragsfähigen Fläche),<br />

Erlass von rechtswirks<strong>am</strong>er Anschluss- und Beitragssatzung mit Festlegung <strong>des</strong> Beitragssatzes,<br />

Planung, Bau und Finanzierung <strong>der</strong> Anlagen entsprechend Wirtschaftsplan,<br />

Ermittlung <strong>der</strong> grundstücksbezogenen Beitragspar<strong>am</strong>eter und <strong>des</strong> richtigen Bescheidadressaten.<br />

22. Welche dieser Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, bevor die Anschlussmöglichkeit an die Anlage besteht?<br />

- Siehe Frage 21.<br />

23. Welche dieser Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, nachdem die Anschlussmöglichkeit an die Anlage besteht?<br />

- Erlass eines Beitragsbeschei<strong>des</strong>,<br />

- Überarbeitung von Abwasserbeseitigungs- o<strong>der</strong> Trinkwasserversorgungskonzept,<br />

- ggf. Überarbeitung von Anschlusssatzung und Beitragssatzung.<br />

24. Welche dieser Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich<br />

zwingend in die Zeit, bevor ein Beitrag festgesetzt werden kann?<br />

Ermittlung <strong>der</strong> grundstücksbezogenen Beitragspar<strong>am</strong>eter und <strong>des</strong> richtigen Bescheidadressaten.<br />

25. Welche Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich zwingend<br />

in die Zeit zwischen Satzungserlass und Abgabenfestsetzung?<br />

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