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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Anlage 4.<br />

STÄDTE- UND GEMEINDEBUND<br />

BRANDENBURG<br />

fiueibbi 191,e<br />

L<br />

Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Stephensonstr. 4<br />

14gploiNGE,GANG<br />

sdem<br />

EN<br />

Landtag Brandenburg<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres<br />

Die Vorsitzende<br />

P4,<br />

(<br />

Frau Britta Stark, MdL<br />

Erledigt: 14 • £4-5.eit%<br />

per eMail:<br />

-17-1. d2u<br />

solveig.herrmannsen@landtag.brandenburg.de<br />

2 4. OKT. 2 013 / it)6<br />

J<br />

Der Geschäftsführer<br />

Stephensonstraße 4<br />

14482 Potsd<strong>am</strong><br />

Telefon: 03 31 / 7 43 51-0<br />

Telefax: 03 31 / 7 43 51-33<br />

E-Mail: mail@stgb-brandenburg.de<br />

Internet: http://www.stgb-brandenburg.de<br />

Datum: 2013-10-23<br />

Aktenzeichen: 025-01<br />

Auskunft erteilt: Grugel, Joachim<br />

Anhörung zum Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts<br />

im Land Brandenburg, Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung, Drucksache 5/7743<br />

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,<br />

sehr geehrte D<strong>am</strong>en und Herren Abgeordnete,<br />

vielen Dank <strong>für</strong> die Übermittlung <strong>des</strong> oben genannten Gesetzentwurfs und <strong>für</strong> Ihre d<strong>am</strong>it verbundene<br />

Einladung zur Anhörung im Ausschuss ftir Inneres <strong>am</strong> <strong>24.10.2013</strong>, an <strong>der</strong> <strong>der</strong> hier im Hause<br />

zuständige Referatsleiter, Herr Joachim Grugel, teilnehmen wird.<br />

Zur Anhörung geben wir Ihnen im Folgenden unsere Einschätzung zum Gesetzentwurf und gehen<br />

d<strong>am</strong>it zugleich auf die uns übermittelten Fragen ein:<br />

Einleitung:<br />

Der überwiegende Teil <strong>der</strong> uns übermittelten Fragen bezieht sich auf die Fortentwicklung <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts<br />

im Sinne von Erleichterungen eines Dienstherrnwechsels, <strong>der</strong> Flexibilität im Laufbahnrecht,<br />

<strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nität, <strong>der</strong> Leistungshonorierung und <strong>der</strong> Min<strong>des</strong>taltersgrenzen als Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Versetzung in den Ruhestand.<br />

Zunächst stellen wir fest, dass die vorgesehenen Einzelregelungen guten Gründen folgen, wenn<br />

die verschiedensten Lebens- und Arbeitsbiografien <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten, <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten<br />

und <strong>der</strong> weiteren Bewerberinnen und Bewerber <strong>für</strong> die Personalentwicklung eines einzelnen<br />

Dienstherrn <strong>der</strong> Maßstab <strong>für</strong> die Fortentwicklung <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts sein soll, <strong>für</strong> das seit<br />

einigen Jahren das Land Brandenburg die Gesetzgebungskompetenz hat. Insoweit haben wir zu<br />

den vielen Einzelregelungen, die sich in erster Linie auf den Lan<strong>des</strong>dienst auswirken werden,<br />

keine gravierenden Än<strong>der</strong>ungsvorschläge.<br />

Wir haben jedoch großen Wert darauf zu legen, dass die Neuordnung <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts die Belange<br />

<strong>der</strong> Städte, Gemeinden und Ämter als kommunale Dienstherrn genauso berücksichtigt, wie<br />

die Dienstherrnbelange <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, die in den Gesetzentwurf nicht mehr nur einheitlich, son<strong>der</strong>n<br />

nunmehr sogar ressortbezogen eingeflossen sind.<br />

Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse, Potsd<strong>am</strong> (BLZ 160 500 00) Konto-Nr. 350 222 1501; S 7 (Haltestelle Babelsberg); Tr<strong>am</strong> 94, 95 (Haltestelle Wattstraße)

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