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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 21<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

gelungsanhebung <strong>der</strong> Pensionsaltersgrenzen zu sprechen. Ich verweise auf die sehr<br />

ausführliche Stellungnahme, die wir gemeins<strong>am</strong> mit dem DGB zum Ges<strong>am</strong>tgesetzentwurf<br />

erarbeitet haben. Aus unserer Sicht haben wir die Fragen, wie sie in Vorbereitung<br />

versandt wurden, ausführlich beantwortet; das müsste vorliegen (Anlage 5).<br />

Ich will die Antworten nicht vorlesen, son<strong>der</strong>n auf einige Probleme eingehen.<br />

Zunächst: Die GdP lehnt die Pension mit 67 genauso ab wie die Rente mit 67. Wir<br />

halten das <strong>für</strong> falsch. Genau aus diesem Grund haben wir heute Vormittag <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> Petitionsausschusses, Frau Fortunato, unsere Petition mit 7 362 Unterschriften<br />

übergeben, die sich gegen die Rente und gegen die Pension mit 67 wenden.<br />

In dieser Petition for<strong>der</strong>n wir die Lan<strong>des</strong>regierung auf, eine Bun<strong>des</strong>ratsinitiative,<br />

gegen die Rente mit 67 zu unternehmen und den Gesetzentwurf zur Pension mit 67<br />

o<strong>der</strong> zur Erhöhung <strong>des</strong> Pensionseintrittsalters zurückzunehmen. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

hat immer zu Recht darauf hingewiesen, dass die Rentengeschichte eine Bun<strong>des</strong>geschichte<br />

ist - dahinter hat man sich gern versteckt -, aber das Land hat die<br />

Möglichkeit, das im Rahmen einer Bun<strong>des</strong>ratsinitiative zu verän<strong>der</strong>n. Daher auf diesem<br />

Weg über unsere Petition unsere Auffor<strong>der</strong>ung, das entsprechend so vorzunehmen.<br />

Vertiefend zur Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze bei Polizei, Feuerwehr und Justiz: An<strong>der</strong>s<br />

als im Rentenbereich soll die Pensionsaltersgrenze in diesen Bereichen nicht generell<br />

um zwei Jahre, son<strong>der</strong>n um zwei, vier bzw. fünf Jahre angehoben werden. Für<br />

den mittleren Dienst hat <strong>der</strong> d<strong>am</strong>alige Innenminister, Herr Dr. Woidke, darauf verwiesen,<br />

dass er aus Vereinfachungsgründen keine Reduzierungsmöglichkeiten, also<br />

keine Anrechnungstatbestände im mittleren Dienst sieht, mithilfe <strong>der</strong>er man das Eintrittsalter<br />

individuell vor 62 ziehen kann. Für den gehobenen Dienst soll um vier Jahre<br />

angehoben werden - mit Reduzierungsmöglichkeiten auf 62 -, und <strong>für</strong> den höheren<br />

Dienst soll auf 65 Jahre angehoben werden - ohne Reduzierungsmöglichkeiten. Man<br />

kann niemandem begreiflich machen, warum <strong>für</strong> eine Laufbahngruppe im gehobenen<br />

Dienst diese Möglichkeit besteht und <strong>für</strong> alle an<strong>der</strong>en Laufbahngruppen nicht. Diese<br />

Differenzierung über geplante Möglichkeiten bzw. Nichtmöglichkeiten ist in <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik<br />

einmalig; nirgendwo sonst gibt es solch einen Vorschlag in einem Gesetzentwurf,<br />

son<strong>der</strong>n man findet überall an<strong>der</strong>s einheitliche Reduzierungsmöglichkeiten.<br />

Die Brandenburger Regelung stellt bun<strong>des</strong>weit die schärfste Regelung dar, und wir<br />

kritisieren, dass ausgerechnet eine rot-rote Lan<strong>des</strong>regierung bei <strong>der</strong> Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Lebensarbeitszeit <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>ten die schärfste Regelung erarbeitet. Unterliegen<br />

die Polizisten, Feuerwehrleute o<strong>der</strong> Justizbe<strong>am</strong>te in Brandenburg an<strong>der</strong>en Belastungen<br />

als die in an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n? Wir sagen klar: Nein, sie sind we<strong>der</strong> gesün<strong>der</strong><br />

noch wi<strong>der</strong>standsfähiger als die Kollegen in an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n. Im Gegenteil:<br />

Der Durchschnitt im Krankenstand bei <strong>der</strong> Brandenburger Polizei beträgt<br />

37 Kalen<strong>der</strong>tage - Tendenz steigend -, obwohl über Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit<br />

von Beruf und F<strong>am</strong>ilie und vieles an<strong>der</strong>e mehr versucht wird, gegenzusteuern.<br />

Das muss doch Ursachen haben. Gleichzeitig soll aber ihre Lebensarbeitszeit<br />

verlängert werden. Auch da befinden wir uns im Bun<strong>des</strong>vergleich lei<strong>der</strong> an <strong>der</strong><br />

absoluten Spitze. Rheinland-Pfalz war das erste Land, das die Pensionsaltersgrenzen<br />

angehoben hatte, und zwar ursprünglich folgen<strong>der</strong>maßen: 62 mittlerer Dienst, 63

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