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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Cottbus, keine <strong>der</strong> hoch gepriesenen Billigkeitsmaßnahmen gewähren. Droht<br />

hingegen durch eine Beitragsfor<strong>der</strong>ung die (vorübergehende)<br />

Zahlungsunfähigkeit, liegt wohl ein Insolvenzgrund, nämlich die "drohende<br />

Zahlungsunfähigkeit" vor. Das passt nicht zus<strong>am</strong>men und bringt die<br />

Unternehmen in arge Bedrängnis.<br />

Zu den Fragen vier, fünf, sechs und sieben: Zur Frage <strong>der</strong><br />

Höchstfristenregelung und einer Ablaufhemmung von 10 Jahren<br />

Für viele Alt- als auch Neuanschließer, die vor <strong>der</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ung von 2004<br />

angeschlossen waren, dürften die Beitragsfor<strong>der</strong>ungen bereits lange<br />

festsetzungsverjährt sein.<br />

Mit <strong>der</strong> Schaffung einer zehnjährigen Ablaufhemmung geht Brandenburg einen<br />

in <strong>der</strong> deutschen Kommunalgesetzgebung einzigartigen und alleinigen Weg.<br />

Bis heute sind ca. 929,6 Millionen Euro an För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>n <strong>für</strong> die Investitionen<br />

in Trink- und Abwassernetze geflossen. Gerade in <strong>der</strong> Zeit von 1990 bis 2000<br />

sind weit über 50 % <strong>der</strong> Investitionen in die Kanalnetze, nämlich 562,6 Mio.<br />

Euro, getätigt worden, es sind die Verbände gegründet worden, es sind ganz<br />

alltägliche Rechtsgeschäfte abgewickelt worden. Sind all diese Geschäfte,<br />

Investitionen und Gründungen d<strong>am</strong>it auch unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong><br />

Ablaufhemmung zu sehen und d<strong>am</strong>it nicht verjährt? Nein. Dann ist es absolut<br />

nicht verständlich, warum mit <strong>der</strong> Schaffung einer Ablaufhemmung <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber, nämlich Sie meine sehr geehrten D<strong>am</strong>en und Herren, den<br />

öffentlichen Aufgabenträgern eine Frist einräumen wollen, die den Bürgern<br />

und Unternehmen nicht gegeben worden ist. Schlag Glockenschlag null Uhr <strong>am</strong><br />

03.10.1990 sind wir alle Bun<strong>des</strong>bürger geworden. Bun<strong>des</strong>bürger mit allen<br />

Rechten und Pflichten ohne jegliche „Übergangsfrist".<br />

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