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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter<br />

Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg<br />

LBG (neu). Der Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist auch intensiv, denn das<br />

Ruheeintrittsalter wird <strong>für</strong> Aufsteiger ohne Zeiten in den bestimmten Tätigkeiten - trotz<br />

gleichermaßen verschleißen<strong>der</strong> Dienstzeiten im mittleren Dienst - um insges<strong>am</strong>t 4 Jahre<br />

angehoben.<br />

Die mit <strong>der</strong> Regelung verbundenen Härten lassen sich ohne Schwierigkeiten vermeiden,<br />

indem bei Aufsteigern sämtliche Dienstzeiten im mittleren Dienst als die Pensionsaltersgrenze<br />

verringernd berücksichtigt werden. Insofern ist die vorgesehene Typisierung <strong>der</strong> Vorschrift in<br />

„Aufsteiger mit Zeiten in Son<strong>der</strong>funktionen" im Wechselschichtdienst o<strong>der</strong> im Schichtdienst,<br />

im Spezialeinsatzkommando, im mobilen Einsatzkommando, im Personenschutz o<strong>der</strong> in den<br />

Observationstrupps <strong>des</strong> Verfassungsschutzes und „Aufsteiger ohne solche Zeiten" fehlerhaft<br />

und steht nicht im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG.<br />

Für Aufsteiger in den höheren Vollzugsdienst fehlt eine § 110 Abs. 5 LBG entsprechend neu<br />

gestaltete Anrechnungsregelung <strong>für</strong> Zeiten in unteren Laufbahngruppen gänzlich. Auch dies<br />

erscheint mit Blick auf beson<strong>der</strong>s verschleißende Zeiten als Polizeivollzugsbe<strong>am</strong>ter im<br />

gehobenen Dienst gleichs<strong>am</strong> nicht sachgerecht.<br />

Der BDK wird den Rahmen <strong>des</strong> parl<strong>am</strong>entarischen Verfahrens nutzen, um die Gesetzgebung<br />

im Interesse <strong>der</strong> vielen betroffenen Polizeivollzugsbe<strong>am</strong>ten in und außerhalb <strong>der</strong><br />

Gewerkschaft, insbeson<strong>der</strong>e dabei <strong>der</strong> Kriminalpolizei, zu weiteren erfor<strong>der</strong>lichen Korrekturen<br />

zu bewegen.<br />

Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg Seite I 9

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