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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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- Veröffentlichung <strong>der</strong> Satzung mit rechtmäßigem Inkrafttreten,<br />

- Erlass und Bekanntgabe eines Beitragsbeschei<strong>des</strong>.<br />

26. Aufgrund welcher Erwägungen ist die Festsetzungsverjährung <strong>für</strong> Beitragsansprüche<br />

auf vier Jahre festgelegt worden?<br />

Siehe hierzu die Gesetzesbegründung zum Erlass <strong>der</strong> Abgabenordnung (§ 169 AO) als Bun<strong>des</strong>recht,<br />

auf das § 12 KAG verweist.<br />

27. Welche Rechtsakte und Handlungen fallen typischerweise o<strong>der</strong> rechtlich zwingend<br />

in die Zeit <strong>der</strong> Festsetzungsverjährung?<br />

Hoffentlich keine. Es ist jedoch zu erwarten, dass ein Großteil <strong>der</strong> bereits anhängigen o<strong>der</strong> in<br />

den nächsten Jahren vor den Gerichten auszutragenden Rechtsstreitigkeiten erst nach dem<br />

31.12.2015 entschieden werden. Dann ist im Einzelfall zu prüfen, ob und wie beanstandete Bescheide<br />

im laufenden Verfahren korrigiert werden können, indem z.B. eine nichtige Satzung<br />

durch Erlass einer neuen rechtmäßigen Satzung evtl. mit Rückwirkung ersetzt wird. Hieran hat<br />

sich auch nach dem Beschluss <strong>des</strong> BVerfG nichts geän<strong>der</strong>t.<br />

Sc 1- idt-Wottrich<br />

1-1<br />

Rec tsanwalt<br />

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