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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter<br />

Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg<br />

beson<strong>der</strong>en Gefahren und Erschwernissen verbunden, die in <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong> Aufgaben <strong>des</strong><br />

Vollzugsdienstes liegen und wo<strong>für</strong> höhere gesundheitliche Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen sind,<br />

wodurch die Leistungskräfte <strong>der</strong> Vollzugskräfte allgemein früher verschleißen. Dabei wird<br />

gerade nicht übersehen, dass nicht alle Polizeibe<strong>am</strong>ten beson<strong>der</strong>en gesundheitlichen<br />

Belastungen ausgesetzt sind, die den Eintritt <strong>der</strong> Dienstunfähigkeit zu einem früheren<br />

Zeitpunkt als bei an<strong>der</strong>en generalisiert vermuten lassen und aufgrund geän<strong>der</strong>ter<br />

Organisationsstrukturen sowie im Hinblick auf die Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

infolge <strong>des</strong> technischen Wandels ebenso nicht mehr generell pauschal angenommen werden<br />

kann, dass Polizeibe<strong>am</strong>te mit Vollendung <strong>des</strong> 60. Lebensjahres den beson<strong>der</strong>en<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Polizeidienstes nicht mehr gewachsen seien.<br />

3. Der BDK hält trotz <strong>der</strong> Entschärfung <strong>der</strong> Regelungskonstruktion aber an seiner<br />

Grundposition fest: Die grundsätzliche Verlängerung <strong>der</strong> aktiven Dienstzeit und d<strong>am</strong>it das<br />

allgemeine Hinausschieben <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> vollen Versorgungsbezüge ist nicht das<br />

sachgerechteste und <strong>des</strong>halb nicht das wirkungsvollste Konzept, um auf die Folgen <strong>der</strong><br />

demographischen Entwicklung zu reagieren. Sinnvoller und daher nach wie vor vom BDK<br />

vorgeschlagen wird daher vielmehr, an <strong>der</strong> bisherigen Altersgrenze <strong>für</strong> Polizeivollzugsbe<strong>am</strong>te<br />

festzuhalten und die Möglichkeiten <strong>der</strong> freiwilligen Verlängerung <strong>der</strong> aktiven Dienstzeit zu<br />

erweitern.<br />

4. Die im neuen Gesetzentwurf abgewandelte Regelungsweise, <strong>für</strong> die Vollzugsdienste<br />

jedenfalls unter <strong>der</strong> allgemeinen Pensionsalters bleibende pauschale beson<strong>der</strong>e<br />

Pensionsaltersgrenzen schrittweise einzuführen, bewertet <strong>der</strong> BDK zwar als deutlichen Schritt<br />

in die richtige Richtung, hinter dem sich allerdings noch immer die bun<strong>des</strong>weit schärfste, weil<br />

<strong>für</strong> die Betroffenen ungünstigste Regelung verbirgt.<br />

5. Die rechtlich möglicherweise zulässige, aber umstrittene schrittweise Einführung von<br />

nach Laufbahngruppen differenzierenden beson<strong>der</strong>en Pensionsaltergrenzen von 62, 64 und<br />

65 Lebensjahren lehnt <strong>der</strong> BDK allerdings als sachlich ungerechtfertigt ab, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

wegen <strong>der</strong> zu erwartenden nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Entwicklung<br />

innerhalb <strong>der</strong> Polizei, insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> die Kriminalpolizei.<br />

Zum einen sind Unterschiede in <strong>der</strong> Belastung zwischen den Laufbahnen <strong>des</strong> mittleren und<br />

gehobenen Dienstes nicht gravierend und so erheblich, dass d<strong>am</strong>it eine <strong>der</strong>art generell<br />

Bund Deutscher Kriminalbe<strong>am</strong>ter Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg Seite 12

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