27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz erhöhte im Jahr 2007 die<br />

rentenrechtliche Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Die Umstellung erfolgt<br />

schrittweise und beginnt im Jahr 2012. Betroffen sind also alle Jahrgänge, die 1947 und<br />

später geboren sind. Zunächst wird das Renteneintrittsalter bis 2024 jährlich um jeweils<br />

einen Monat angehoben, zwischen 2024 und 2029 dann um zwei Monate pro Jahr. Der<br />

Jahrgang 1964 ist d<strong>am</strong>it <strong>der</strong> erste, <strong>der</strong> mit 67 Jahren in Rente gehen wird. Ein früherer<br />

Renteneintritt ist zwar prinzipiell möglich, allerdings kommt dann <strong>für</strong> je<strong>des</strong> Jahr ein<br />

Abschlag von 3,6 Prozent zum Tragen. Seit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> „Rente mit 67" <strong>für</strong> die<br />

Versicherten <strong>der</strong> Gesetzlichen Rentenversicherung wurde darüber diskutiert, diese<br />

Maßnahme auch auf die Be<strong>am</strong>ten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Kommunen zu<br />

übertragen. Der Bund beschloss im Jahr 2008 <strong>für</strong> seine Be<strong>am</strong>ten im Rahmen <strong>des</strong> „Gesetzes<br />

zur Neuordnung und Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>dienstrechts" (Dienstrechtsneuordnungsgesetz)<br />

unter an<strong>der</strong>em die Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67". Die<br />

Übergangsphase zwischen den Jahren 2012 und 2029 wurde analog zum Rentenrecht<br />

gestaltet. Mittlerweile ist <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>, die seit <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform<br />

2006 die Gesetzgebungskompetenz <strong>für</strong> Versorgung und Besoldung haben, diesem Beispiel<br />

gefolgt.<br />

Die Erhöhung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze von Be<strong>am</strong>ten auf 67 Jahre ist aus<br />

finanzwissenschaftlicher Sicht zu begrüßen. Die Anhebung <strong>des</strong> Ruhestandsalters trägt im<br />

Prinzip <strong>der</strong> steigenden Lebenserwartung <strong>der</strong> deutschen Bevölkerung und <strong>der</strong> d<strong>am</strong>it<br />

einhergehenden längeren Bezugszeit von Renten bzw. Pension Rechnung. In<br />

Westdeutschland stieg sie bei den Männern von durchschnittlich 9,6 Jahre im Jahr 1960<br />

auf 15,3 Jahre im Jahr 2007, bei Frauen von 10,6 Jahre 1960 auf 19,4 Jahre 2007. Von dieser<br />

ges<strong>am</strong>tgesellschaftlichen Entwicklung, so erfreulich sie aus Sicht <strong>des</strong> einzelnen<br />

Individuums sein mag, sind auch Be<strong>am</strong>te betroffen. Durch die „Pension mit 67" wird eine<br />

Gleichbehandlung mit den Versicherten <strong>der</strong> Gesetzlichen Rentenversicherung hergestellt.<br />

Bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit fanden Reformen, die in <strong>der</strong> GRV durchgeführt wurden,<br />

zeitversetzt auch Anwendung im Bereich <strong>der</strong> Be<strong>am</strong>tenversorgung. Als Beispiel sei auf die<br />

Übertragung <strong>des</strong> Riester-Faktors in <strong>der</strong> Rentenanpassungsformel verwiesen, die bei<br />

Be<strong>am</strong>ten zu einer Absenkung <strong>des</strong> maximalen Ruhegehaltssatzes von 75 Prozent auf 71,25<br />

Prozent führte. Gleichzeitig wurden Be<strong>am</strong>te in den Kreis <strong>der</strong> Riester-För<strong>der</strong>berechtigten<br />

aufgenommen. Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung dem<br />

Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, demographisch bedingte Reformen<br />

<strong>der</strong> Gesetzlichen Rentenversicherung auf die Be<strong>am</strong>tenversorgung zu übertragen.<br />

Ob es auch in Zukunft beson<strong>der</strong>e Altersgrenzen, etwa im Bereich <strong>der</strong> Polizei und<br />

Feuerwehr, geben sollte, lässt sich aus wissenschaftlicher Sicht nicht beantworten. Auf <strong>der</strong><br />

einen Seite rechtfertigen beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen (Schichtdienst, Nachtarbeit usw.)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!