27.04.2014 Aufrufe

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 23<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

unseren Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren, und nun haben wir Vertreter bei<strong>der</strong><br />

Regierungsparteien aufgefor<strong>der</strong>t, uns zu besuchen unseren Kolleginnen und Kollegen<br />

den Gesetzentwurf zu erklären - wir können es nicht.<br />

In diesem Zus<strong>am</strong>menhang ist eine weitere Frage zu klären: Was ist mit Dienstzeiten,<br />

die zu DDR-Zeiten abgeleistet wurden? Da<strong>für</strong> gibt es keinen exakten Nachweis mehr.<br />

Es gibt sehr unterschiedliche polizeiliche Biografien, die jetzt auf Basis alter Personalakten<br />

rechtssicher aufgearbeitet werden müssen. Das bedeutet einen immensen<br />

Verwaltungsaufwand, und ich bin mir sicher, dass es auch da wie<strong>der</strong> zu verschiedenen<br />

Wi<strong>der</strong>spruchs- und Klageverfahren kommen wird.<br />

Lassen Sie mich einen zweiten Aspekt beleuchten, <strong>der</strong> uns absolut überrascht hat:<br />

Brandenburg ist sonst immer unwahrscheinlich spars<strong>am</strong>, aber nun ist das Land zum<br />

ersten Mal bemüht, Geld in Millionengrößenordnungen <strong>für</strong> seine Be<strong>am</strong>ten auszugeben<br />

- an sich lobenswert, aber in diesem Ansatz falsch. Ich begründe das <strong>am</strong> Beispiel<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen: Sachsen hat in einer Regelung im Bereich Vollzugsdienst<br />

generell auf 62 Jahre erhöht. Dann hat das Land gemerkt, was das an Kosten verursacht.<br />

Nun hat es kürzlich ein Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> be<strong>am</strong>ten- und besoldungsrechtlichen<br />

Regelungen zum Stellenabbau, ein sogenanntes Stellenabbaubegleitgesetz,<br />

verabschiedet. Dieses soll sicherstellen, dass <strong>der</strong> geplante Personalabbau bis<br />

2020 abgesichert wird und gleichzeitig Mehrbelastungen durch diese Erhöhungen<br />

aufgefangen werden. Im Klartext heißt das: Erst hat es auf 62 erhöht, jetzt ist es wie<strong>der</strong><br />

auf 60 heruntergegangen - wenn die Be<strong>am</strong>ten es wollen, abschlagsfrei. Die Be<strong>am</strong>ten<br />

dort können also wie<strong>der</strong> mit 60 Jahren gehen. Wenn ein Be<strong>am</strong>ter mit 60 Jahren<br />

geht, erhält er auf das Durchschnittslebensalter gerechnet 20 000 bis 130 000<br />

Euro weniger Geld. Für das Land Sachsen jedoch - das hat ein Sachverständiger in<br />

<strong>der</strong> Anhörung im Sächsischen Landtag dargelegt - bedeutet es, wenn nur 10 % <strong>der</strong><br />

Be<strong>am</strong>ten diese Möglichkeit in Anspruch nähmen, würde im Lan<strong>des</strong>haushalt bis 2020<br />

12 Millionen Euro weniger Belastung entstehen. Wir hier in Brandenburg dagegen<br />

planen, die Lebensarbeitszeit <strong>für</strong> 100 % <strong>der</strong> Vollzugsbe<strong>am</strong>ten zu erhöhen.<br />

Ich will das an einem konkreten Beispiel deutlich machen - <strong>der</strong> Kollege von ver.di hat<br />

das kurz angedeutet: Es wird fälschlicherweise immer davon ausgegangen, dass die<br />

Pensionseintrittsalterserhöhung wie die Eintrittserhöhung <strong>des</strong> Rentenalters eine<br />

Pensionskürzung bzw. Rentenkürzung darstellt - das ist falsch. Das gilt nicht <strong>für</strong> die<br />

Kollegen, die von <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite <strong>der</strong> Elbe gekommen sind. Die Ostbe<strong>am</strong>ten - unsere<br />

Uhr fängt 1990 an zu ticken, und wir brauchen bis zur Höchstpension 40 Jahre.<br />

Da ich bei PISA, denke ich, im positiven Bereich stehe, kann ich mir ausrechnen,<br />

dass 2030 <strong>der</strong> erste Ostbe<strong>am</strong>te - gut, da es gibt Zweifel bei <strong>der</strong> Linken - auf diese<br />

71,75 % kommen wird. Bisher liegen die alle deutlich darunter. Mit jedem Jahr, dass<br />

Sie die Lebensarbeitszeit erhöhen, erhöht sich <strong>der</strong> Pensionsanspruch je<strong>des</strong> einzelnen<br />

Be<strong>am</strong>ten um 1,79 % - mit jedem Jahr. Ich will 100 Jahre alt werden, und Sie<br />

können sich an meinem Beispiel ausrechnen, was das an Mehrbelastung bedeutet.<br />

Nach unseren Berechnungen - und ich weiß, dass auch <strong>der</strong> Haushalts- und Finanzausschuss<br />

interne Papiere dazu hat - bedeutet das einen zweistelligen Millionenbetrag<br />

pro Jahr bis 2030, <strong>der</strong> nur <strong>für</strong> diese Verlängerung <strong>der</strong> Lebensarbeitszeit zusätzlich<br />

aufgewandt werden muss.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!