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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landtag Brandenburg P-AI 5/47 - 1 S. 15<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>24.10.2013</strong><br />

<strong>47.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) Stenografischer Dienst/he-we<br />

Was ich hinsichtlich dieser Vorschriften und <strong>der</strong> Frage, was statusrechtlich berührt<br />

wird - da greife ich die Ausführungen zur Leistungsbesoldung auf - gesehen habe,<br />

ist, dass wir uns in Ihrer jetzt vorgesehenen Reform, die Sie mitberaten werden, vom<br />

Lebensaltersstufenprinzip verabschieden und zu einem Erfahrungsstufenprinzip<br />

kommen. D<strong>am</strong>it fällt das letzte Argument bei den Zeitbe<strong>am</strong>ten, also den Bürgermeisterinnen<br />

und Bürgermeistern, Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren in vor allem<br />

kleinen Gemeinden, die sich in den Besoldungsgruppen A 15 und A 16 befinden,<br />

denn <strong>für</strong> die gibt es keine Erfahrungsstufen, son<strong>der</strong>n ihre Erfahrung haben sie in ihrer<br />

Lebens- und Arbeitsbiografie vor Ort ges<strong>am</strong>melt, und sie werden direkt gewählt.<br />

Für diese Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten ist das stufenweise Aufsteigen spätestens mit<br />

dieser Reform unzulässig, weil das gegenüber Be<strong>am</strong>ten mit B-Besoldung diskriminierend<br />

wäre und eine Ungleichbehandlung darstellen würde. Für Bürgermeister gibt es<br />

keine Vorgesetztenbeurteilungen. Deshalb haben wir <strong>für</strong> diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen,<br />

eine Einheitsbesoldung <strong>für</strong> die Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten auf Zeit in <strong>der</strong><br />

A-Besoldung vorzusehen. Sonst ergibt sich ein Wi<strong>der</strong>spruch zum höherrangigen<br />

Recht in <strong>der</strong> Einstufungsverordnung. Wir haben ausgeführt, dass es nicht Sache <strong>des</strong><br />

Ministeriums <strong>des</strong> Innern sein kann, diese zentrale Frage, die hier gesetzlich vorgegeben<br />

wird, <strong>für</strong> die Zeitbe<strong>am</strong>ten zu regeln, son<strong>der</strong>n dass das <strong>der</strong> Gesetzgeber tun<br />

muss. Entsprechende Vorschläge haben wir unterbreitet; ich habe das schriftlich<br />

ausgearbeitet und Ihnen zur Verfügung gestellt.<br />

Vorsitzende:<br />

Weitere Fragesteller? - Herr Lakenmacher.<br />

Abgeordneter Lakenmacher (CDU):<br />

Herr Grugel hat sich dankenswerterweise zu <strong>der</strong> beabsichtigten Erhöhung <strong>des</strong> Pensionsalters<br />

bei den Feuerwehrbe<strong>am</strong>ten - was die Kommunen betrifft - geäußert und<br />

Stellung bezogen. Sagen Sie, wie gleichen Kommunen die Defizite aus, die aufgrund<br />

von vollzugsdienstuntauglichen Be<strong>am</strong>ten entstehen? Mit an<strong>der</strong>en Worten: Gibt es<br />

genügend Arbeitsplätze <strong>für</strong> nicht vollzugsdiensttaugliche Feuerwehrbe<strong>am</strong>te? Wird<br />

das zu einem Problem bzw. kann das zum Problem werden, gerade in Anbetracht <strong>der</strong><br />

Erhöhung <strong>des</strong> Pensionseintrittsalters?<br />

Herr Joachim Grugel (Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V.):<br />

Zunächst wie<strong>der</strong>hole ich kurz, was Herr Knöll gesagt hat: Er hat kritisiert, dass es<br />

dahin gehend bisher Unterschiede gab. Warum - so habe ich ihn verstanden - kann<br />

man in diesen Speziallaufbahnen fünf Jahre früher in den Ruhestand gehen, wenn<br />

man beispielsweise an einer Fachhochschule unterrichtet? Aus diesem Blickwinkel<br />

betrachtet, ist die allgemeine Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenzen <strong>für</strong> diese Laufbahn aus<br />

unserer Sicht vollkommen in Ordnung. Im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst besteht<br />

jedoch die Möglichkeit - und darauf zielt Ihre Frage - <strong>der</strong> alternativen Besetzung<br />

von Ämtern nicht. Wir haben sehr wenige Be<strong>am</strong>te - das wissen Sie. Wir haben 900<br />

Be<strong>am</strong>te im gemeindlichen Bereich, davon sind 500 Be<strong>am</strong>te Feuerwehrbe<strong>am</strong>te. Für<br />

den feuerwehrtechnischen Dienst ist es in Brandenburg gesetzlich so ausgestaltet,<br />

dass in allen Laufbahngruppen Einsatzdienst geleistet wird. Es wird nicht an Fach-

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