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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Es hat aber den Vertrauensschutz neu justiert: dieser schütze „in seiner Ausprägung als<br />

Gebot <strong>der</strong> Belastungsklarheit und —vorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in<br />

tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten<br />

herangezogen werden können" (Rn. 41 <strong>des</strong> Beschlusses). Deshalb müssten Verjährungsregelungen<br />

getroffen werden „o<strong>der</strong> jedenfalls im Ergebnis" sichergestellt werden,<br />

dass Beiträge „nicht unbegrenzt nach Erlangung <strong>des</strong> Vorteils festgesetzt werden können"<br />

(Rn. 45 <strong>des</strong> Beschlusses). Der Zeitpunkt <strong>der</strong> Vorteilserlangung könne so weit in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

liegen, dass sich die Legitimation zur Beitragserhebung „verflüchtigt" habe. Je<br />

weiter <strong>der</strong> Zeitpunkt zurück liege, umso weniger Berechtigung zur Beitragserhebung sei<br />

noch vorhanden, auch wenn die Vorteilslage in die Zukunft wirkt. Irgendwann, das BVerfG<br />

sagt aber nicht wann, ist dann <strong>der</strong> Zeitpunkt erreicht, wo <strong>der</strong> Vertrauensschutz <strong>des</strong> Bürgers<br />

überwiegt.<br />

Hier stellt sich die Frage, ob im Land Brandenburg überhaupt ein Beitragsschul<strong>der</strong> „dauerhaft<br />

im Unklaren" gelassen wird, „ob er noch mit Belastungen rechnen muss" (Rn. 45<br />

<strong>des</strong> Beschlusses) o<strong>der</strong> ob nicht vielmehr die ges<strong>am</strong>te Diskussion <strong>der</strong> vergangenen Jahre<br />

das genaue Gegenteil bewirkt hat. Beitragsschuldner stellen auch heute noch die Legitimität<br />

<strong>der</strong> Beitragserhebung in Frage und die Aufgabenträger ringen darum, ihr Verwaltungshandeln<br />

auf eine rechtmäßige Grundlage zu stellen und den Gerichten die Rechtmäßigkeit<br />

ihrer Abgabenerhebung nachzuweisen.<br />

In Ansehung <strong>der</strong> Rechtsentwicklung im Land Brandenburg kann nicht ernsthaft in Frage<br />

gestellt werden, „dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen<br />

kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen<br />

muss" (Rn. 45 <strong>des</strong> Beschlusses). Hier steht ihm nicht eine anonyme staatliche Institution<br />

gegenüber (wie das Finanz<strong>am</strong>t), son<strong>der</strong>n eine Selbstverwaltungskörperschaft (Art.<br />

28 Abs. 2 GG), in welcher die von den Beitragsschuldnern gewählten Vertreter über das<br />

Investitionsprogr<strong>am</strong>m und das Ortsrecht abstimmen. In diese Gremien bringen sich die<br />

Betroffenen direkt o<strong>der</strong> über „ihre" Abgeordneten mittelbar ein und bestimmen, welches<br />

Refinanzierungsmodell mit welchem Deckungsgrad an Beiträgen vor Ort umgesetzt werden<br />

soll. Die Ortsgesetzgebung wird lan<strong>des</strong>weit, regional und lokal medial begleitet, es<br />

finden Bürgervers<strong>am</strong>mlungen statt und an vielen Orten haben sich Bürgerinitiativen gebildet,<br />

die ausschließlich die Beitragsveranlagung zum Thema haben und dieses gerade bei<br />

Wahlen auf die Tagesordnung bringen.<br />

Bei <strong>der</strong> Abwägung hat <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzgeber von <strong>der</strong> sozialen Wirklichkeit auszugehen,<br />

die er <strong>für</strong> die Zukunft gestalten will. Diese tatsächlichen Verhältnisse sind <strong>der</strong>gestalt,<br />

dass die Betroffenen selbstverständlich nachvollziehen können, welche Refinanzierungsvariante<br />

ihr Aufgabenträger verfolgt, also ob nur Gebühren zu zahlen sind, o<strong>der</strong> die<br />

Grundstückseigentümer auch zu Beiträgen herangezogen werden. Die Bürger wissen genau,<br />

was auf Sie zukommt und womit sie rechnen müssen. Gerade <strong>des</strong>halb wird dieses<br />

Thema in den vergangenen Jahren so vehement politisch diskutiert und gerade <strong>des</strong>halb<br />

haben die Aufgabenträger Wi<strong>der</strong>spruchsquoten bis fast zu 100%.<br />

Die dem BVerfG vor Augen liegende Wirklichkeit eines Bürgers, <strong>der</strong> dauerhaft im Unklaren<br />

gelassen ist, ob er noch mit Belastungen rechnen muss, existiert <strong>des</strong>halb so im Land<br />

Brandenburg nicht: hier weiß nahezu je<strong>der</strong> worum es geht und was auf ihn zukommt<br />

(s.o.).<br />

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