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Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Inners am 24.10.2013

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Landkreistag Brandenburg<br />

- per E-Mail -<br />

Landkreistag Brandenburg<br />

Postfach 60 10 35, 14410 Potsd<strong>am</strong><br />

Landtag Brandenburg<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres<br />

Frau Vorsitzende<br />

Britta Stark, MdL<br />

Am Havelblick 8<br />

14473 Potsd<strong>am</strong><br />

EINGEGANGEN<br />

2 1. OKT. 7413 bO<br />

V' 1 74 441;<br />

Hausanschrift:<br />

Jagerallee 25<br />

14469 Potsd<strong>am</strong><br />

Postanschrift:<br />

Postfach 60 10 35<br />

14410 Potsd<strong>am</strong><br />

E-Mail:<br />

poststelle@landkreistag-brandenburg.de<br />

Telefon: (03 31) 2 98 74 —<br />

Telefax: (03 31) 2 98 74 — 50<br />

Durchwahl:<br />

(03 31) 2 98 74-33<br />

VI<br />

Datum: 2013-10-17<br />

Az.: 11 20-10/Om/dr<br />

(bei Antwort bitte angeben)<br />

Texte/Landtag/Allgemeinnt201321.doc<br />

ihr Schreiben vom<br />

25. September 2013<br />

Ihr Zeichen<br />

Anhörung zum Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung<br />

<strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts im Land Brandenburg, Gesetzentwurf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung,<br />

Drs. 5/7743<br />

Sehr geehrte Frau Stark,<br />

<strong>für</strong> die Einladung zu o. g. Anhörung <strong>am</strong> 24. Oktober 2013 dürfen<br />

wir uns recht herzlich bedanken; <strong>der</strong> Landkreistag Brandenburg<br />

nimmt zu dem Regierungsentwurf <strong>für</strong> ein Gesetz über ergänzende<br />

Regelungen zur Neuordnung <strong>des</strong> Be<strong>am</strong>tenrechts im Land Brandenburg<br />

- unter Berücksichtigung <strong>des</strong> <strong>für</strong> die Anhörung übermittelten Fragenkatalogs<br />

- im Anschluss schriftlich Stellung.<br />

Die Landkreise sprechen sich nachdrücklich da<strong>für</strong> aus, den Laufbahnwechsel<br />

(Fragen 3 u. 4) - horizontal zwischen den Laufbahnen<br />

<strong>der</strong>selben Laufbahngruppe, vertikal zwischen den Laufbahngruppen<br />

- zu erleichtern. Die <strong>für</strong> den Laufbahnwechsel momentan geltenden<br />

gesetzlichen Vorgaben haben sich in <strong>der</strong> Praxis als zu schwerfällig<br />

erwiesen; die in dem Entwurf in Artikel 1 Ziff. 8 (Än<strong>der</strong>ung<br />

von § 21 und § 22 LBG) enthaltenen Flexibilisierungen werden daher<br />

dem Grunde nach ausdrücklich begrüßt.<br />

Allerdings sollten die Kommunen, ebenso wie die Fachministerien<br />

auf Lan<strong>des</strong>ebene (vgl. die Neufassung von § 21 LBG), eigenverantwortlich<br />

über den horizontalen Laufbahnwechsel entscheiden dürfen.<br />

Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die <strong>am</strong> Ende durchgreifend<br />

da<strong>für</strong> sprechen, die Entscheidung über den Wechsel auf<br />

kommunaler Ebene von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

als Aufsichtsbehörde abhängig zu machen. Das Einvernehmenserfor<strong>der</strong>nis<br />

(Neufassung von § 21 Abs. 3 Satz 4 LBG)

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