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Steckbrief zur Fahndung nach einem tatverdächtigen ... - Ivitra

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wie ihn die Kämpen zu tragen pflegen, die eine Tjoste ausfechten; und dieser<br />

Kopfschutz dürfe entweder aus wohlgeschmiedetem Stahl sein oder aus<br />

kunstvoll mit Gold überzogenem Holz. Auf dem Helm aber solle das<br />

Emblem mit dem persönlichen Wahlspruch zu sehen sein. Die Rückenlehne<br />

jedes Stuhles sei mit einer Gold- oder Silberplakette zu schmücken, die das<br />

Wappen des jeweiligen Ritters zeige.<br />

Später werde ich Eurer Hoheit schildern, was für Zeremonien in der Kapelle<br />

gefeiert werden sollen. Zunächst aber will ich Euch die Ritter nennen, die<br />

erwählt wurden. Fünfundzwanzig waren es, die der König fürs erste erkor;<br />

mit ihm zusammen sind sie also sechsundzwanzig. Der König war der erste,<br />

welcher beschwor, daß er alle Regeln der Ordenssatzung treulich befolgen<br />

werde; und er erklärte, daß kein Ritter auf eigenen Antrag Mitglied der<br />

Bruderschaft werden könne. Dann wurde Tirant als der erste Auserkorene<br />

benannt, vor allen anderen, weil er sich als der Beste aller Ritter erwiesen<br />

hatte. Des weiteren wurden erwählt: der Prinz von Wales, der Herzog von<br />

Bedford, der Herzog von Lancaster, der Herzog von Exeter, der Markgraf<br />

von Suffolk, der Markgraf von Saint George, der Markgraf von Fairhill,<br />

Johannes von Warwick – der Großkonnetabel –, der Graf von<br />

Northumberland, der Graf von Salisbury, der Graf von Stafford, der Graf<br />

von Wallston› der Graf von den Black Marches, der Graf von Joyous Guard,<br />

der Herr von der Gebrochenen Leiter, Lord Greenhill, Lord Newland, Sir<br />

John Stuart und Sir Albert von Drystream. Dies waren die ausersehenen<br />

Engländer. Die Ausländer, die erwählt wurden, waren der Herzog von Berry,<br />

der Herzog von Anjou und der Graf von Flandern. Zusammen waren es, wie<br />

gesagt, fünfundzwanzig Ritter.<br />

Herr, <strong>einem</strong> jeden Ritter, der dazu ausersehen ist, in die Ordensbruderschaft<br />

aufgenommen zu werden, wird diese Ehre in höchst feierlicher Weise<br />

mitgeteilt. Einem Erzbischof oder Bischof werden die diversen Kapitel der<br />

Ordensregel gebunden, eingehüllt und versiegelt übergeben, damit der<br />

Kirchenfürst dieses Dokument dem betreffenden Ritter überbringe. Zugleich<br />

sendet man ihm ein Gewand, verziert mit lauter Borten und verbrämt mit<br />

Zobelpelzen; dazu einen langen Mantel, der wie das Gewand bis zu den<br />

Füßen reicht und mit<br />

278<br />

Hermelin gefüttert ist. Dieser Umhang aus blauem Damast hat oben eine<br />

Kordel aus reiner weißer Seide, mit der er am Hals geschlossen wird; und die<br />

Umhangflügel kann man über die Schultern werfen, so daß beides sichtbar ist,<br />

Gewand und Mantel. Die hohe, spitze Mütze, die zu dieser Kleidung gehört,<br />

ist ringsum bestickt und mit Hermelin verbrämt. Die Stickerei hat das gleiche<br />

Muster wie das Hosenband, das aus <strong>einem</strong> Gurt mit Zipfel und Schnalle<br />

besteht, wie ihn viele feine, liebreizende und ehrbare Damen an den Beinen<br />

tragen, um ihren Strümpfen einen sicheren Halt zu geben. Hat man das<br />

Hosenband durch die Schnalle geschleust und strammgezogen, so schlingt<br />

man es über der Schnalle zu <strong>einem</strong> Knoten und läßt den Rest herabfallen, so<br />

daß das spitze Ende etwa in halber Höhe des Beines hängt, und in der Mitte<br />

dieses baumelnden Streifens ist eine Inschrift, deren Buchstaben eben den<br />

Spruch ergeben: Honni soit qui mal y pense. Das Gewand, der Mantel und die<br />

Kopfbedeckung der neuen Ordenstracht sind überall mit<br />

Strumpfbandmustern bestickt, und jeder Ritter› der zu dieser Bruderschaft<br />

gehört, ist gehalten, dieses Symbol sein Leben lang tagtäglich zu tragen, ob er<br />

sich nun innerhalb der Mauern einer Stadt oder irgendwo draußen im Freien<br />

befindet, ob er gewappnet in den Kampf zieht oder irgend sonstwas vorhat.<br />

Wenn er aber einmal aus Vergeßlichkeit oder vorsätzlich, weil er nicht mag,<br />

dieses Zeichen nicht an sich hat, so besitzt jeder Wappenkönig, Herold oder<br />

Heroldsgehilfe, der ihn ohne Hosenband erblickt, die uneingeschränkte<br />

Vollmacht, ihm die goldene Kette vom Hals zu nehmen, oder seine<br />

Kopfbedeckung, sein Schwert oder was er sonst bei sich hat zu konfiszieren,<br />

und sei es vor dem Thron des Königs oder auf irgend<strong>einem</strong> großen Platz› in<br />

aller Öffentlichkeit. Und jeder Ritter› der sich solcher Versäumnisse schuldig<br />

macht, ist verpflichtet› jedesmal wenn er ohne Hosenband ertappt wird, dem<br />

Wappenkönig, Herold oder dessen Gehilfen zwei goldene Dukaten zu geben,<br />

und dieser hat seinerseits die Pflicht, das eine Goldstück irgendeiner Sankt-<br />

Georgs-Kapelle zu stiften, für Kerzenwachs, und das andere darf er für sich<br />

behalten, als Lohn für seine Aufmerksamkeit.<br />

Der jeweilige Bischof, Erzbischof oder sonstige hohe Geistliche, der besagte<br />

Mission zu erfüllen hat, tut dies jedoch nicht im Namen des

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