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Steckbrief zur Fahndung nach einem tatverdächtigen ... - Ivitra

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282<br />

KAPITEL XC<br />

Noch eine Forderung<br />

ie vierte Regel ist, daß jedweder Ritter, der eine Rüstung auf dem<br />

Leib und Waffen <strong>zur</strong> Hand hat, gleichgültig, ob er sich auf dem<br />

Meer oder an Land befindet, niemals flüchten darf, mag er auch<br />

noch soviel Feinde gewahren. Sich <strong>zur</strong>ückziehen darf er wohl›<br />

wenn er beim Zurückweichen noch immer den Feinden die Stirn<br />

bietet; wendet er jedoch sein Gesicht ab, kehrt er der Gefahr den Rücken, so<br />

macht er sich damit eines abscheulichen Wortbruchs schuldig, wird aus der<br />

Bruderschaft verstoßen und aller Würden und Pflichten des Ritterordens<br />

enthoben. Und an seiner Statt wird künftig ein Mann aus Holz sitzen,<br />

sorgsam geschnitzt, mit Händen, Armen und Füßen. Dieser Attrappe legt<br />

man eine Rüstung und alle Waffen an und vollzieht an ihr die Taufe, wobei<br />

ihr, <strong>zur</strong> Schmach des feigen Ritters, dessen Name verliehen wird.‹«<br />

KAPITEL XCI<br />

Und noch eine Forderung<br />

ie fünfte Regel ist: Wenn der König von England ausziehen will,<br />

um das Heilige Land Jerusalems zu erobern, ist ein Ritter, selbst<br />

wenn er mehr oder minder verwundet ist oder an irgendeiner<br />

sonstigen Beeinträchtigung seiner Gesundheit leidet,<br />

unausweichlich verpflichtet, übers Meer zu eilen und <strong>zur</strong><br />

Streitmacht unserer Bruderschaft zu stoßen; denn die Eroberung Jerusalems<br />

ist eine Aufgabe, die mir, dem König von England, zusteht, mir und k<strong>einem</strong><br />

anderen.‹«<br />

KAPITEL XCII<br />

Die Zeremonien,<br />

welche die Ritter des Hosenbandordens feiern,<br />

wenn sie sich in der Sankt-Georgs-Kapelle versammeln,<br />

an der Stätte, die der Stamm- und Hauptsitz<br />

des Ordens ist<br />

ies also sind die Statuten, die jedem auserwählten Ritter<br />

zugesandt werden. Und das Hosenband, das man ihm schickt,<br />

ist ein höchst prachtvolles Gebilde› geschmückt mit Diamanten,<br />

Rubinen und anderen Edelsteinen. Wenn er das Hosenband<br />

annimmt und Mitglied der Bruderschaft werden möchte, so<br />

veranstaltet er an <strong>einem</strong> Tag der betreffenden Woche ein großes Fest für die<br />

ganze Stadt oder Ortschaft, in der er sich befindet, und legt die geschilderte<br />

Ordenstracht an, um so gewandet ein hohes, möglichst rein weißes Pferd zu<br />

besteigen und auf ihm, umringt von all seinen Leuten, die ihn zu Fuß<br />

begleiten, demonstrativ durch die ganze Stadt zu reiten, bevor man in die<br />

Kirche Sankt Georgs geht – oder, falls es eine solche dort nicht gibt, in<br />

irgendein anderes Gotteshaus –, wo er ein Gebet spricht, flankiert von zwei<br />

Flaggen: eine mit den Wappen seines Hauses, die andere mit s<strong>einem</strong><br />

persönlichen Wahlspruch.<br />

Von da an spricht ihn der König als ›Waffenbruder‹ an oder tituliert ihn als<br />

Graf, was den gleichen Rang bezeichnet wie der Ehrenname<br />

›Waffenbruder‹. Weilt einer der also Erwählten auf der Insel England, hat<br />

er, falls er gesund ist, die Pflicht› das genannte Schloß aufzusuchen, in dem<br />

das Ordenskapitel sich versammelt. Weilt er außerhalb der Insel, so werden<br />

ihm, wenn er nicht kommt, deswegen keine Vorhaltungen gemacht.<br />

Versäumt aber einer, der auf der Insel weilt, unentschuldigt die<br />

Zusammenkunft, so muß er zehn Goldmark bezahlen, die allesamt für die<br />

Anschaffung von Kerzenwachs zu spenden sind.<br />

Und der König, Herr, hat als jährlichen Beitrag zum Orden vierzigtausend<br />

Dukaten gestiftet. Dieses Geld ist für die folgenden Zwecke bestimmt:<br />

erstens für die Anschaffung der Gewänder und Mäntel, welche die Ritter<br />

dieser Bruderschaft tragen sollen, sowie für deren

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